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Inkasso 2026: Der vollständige Verbraucher-Ratgeber

Du hast ein Inkassoschreiben erhalten und weißt nicht, was du jetzt tun sollst? Oder du fragst dich, ob die geforderten Kosten überhaupt zulässig sind? Dieser Ratgeber erklärt dir alles Wichtige rund um Inkasso in Deutschland — von den Grundlagen bis zur Verjährung, von zulässigen Kosten bis zu unzulässigen Drohungen. Er ist aktuell nach dem KostBRÄG 2025, das seit dem 1. Juni 2025 in Kraft ist und die Inkassogebühren grundlegend neu geregelt hat.

Was ist Inkasso? Die Grundlagen in 3 Minuten

Inkasso bezeichnet die professionelle Einziehung offener Geldforderungen durch einen Dritten im Auftrag des Gläubigers oder nach Übernahme der Forderung. Es gibt zwei grundlegende Modelle: Beim Inkassomandat bleibt der ursprüngliche Gläubiger — zum Beispiel ein Online-Shop oder Mobilfunkanbieter — Inhaber der Forderung. Das Inkassounternehmen handelt ausschließlich in dessen Namen und auf dessen Rechnung als Bevollmächtigter. Beim Forderungskauf (Factoring oder stille Abtretung nach §§ 398 ff. BGB) kauft das Inkassounternehmen die Forderung und wird selbst neuer Gläubiger. In diesem Fall muss es dir die Abtretung auf Verlangen nachweisen (§ 410 BGB) — ohne diesen Nachweis kannst du die Zahlung an das Inkassounternehmen verweigern und darauf bestehen, an den ursprünglichen Gläubiger zu zahlen oder zunächst gar nicht zu zahlen. Typische Auftraggeber sind Online-Shops, Mobilfunkanbieter, Fitnessstudios, Streamingdienste und Versorger.

Damit ein Unternehmen Inkassotätigkeiten ausüben darf, benötigt es zwingend eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das RDG regelt, wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister (RDR) des Bundesamts der Justiz öffentlich gelistet. Dieses Register ist unter rechtsdienstleistungsregister.de kostenlos und öffentlich zugänglich. Nicht registrierte Inkassounternehmen handeln illegal und können beim BfJ angezeigt werden. Ihre Schreiben sind nicht automatisch nichtig — eine unberechtigte Forderung kann auch von einem nicht registrierten Dienstleister geltend gemacht werden — aber die fehlende Registrierung ist ein starkes Warnsignal und kann ein Hinweis auf Betrug sein. Der erste Schritt bei jedem Inkassoschreiben sollte immer sein: RDR-Eintrag des Absenders prüfen.

Ein zentrales und häufig missverstandenes Konzept: Inkassounternehmen sind keine Behörden und haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Sie dürfen dir schreiben, anrufen und rechtliche Schritte androhen — aber keinen staatlichen Zwang ausüben, keine Sachen pfänden, keine Wohnungen betreten und keinen Druck mit staatlichen Mitteln ausüben. Der entscheidende Unterschied zum Gerichtsvollzieher liegt genau hier: Der Gerichtsvollzieher handelt im staatlichen Auftrag und benötigt dafür einen vollstreckbaren Titel — ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Ein Inkassobüro ohne solchen Titel hat absolut keine Vollstreckungsbefugnis. Die Eskalation vom ersten Inkassoschreiben bis zur echten Pfändung erfordert immer den Weg durch staatliche Instanzen: Mahngericht, Vollstreckungsgericht, Gerichtsvollzieher.

Kurz-Check für jedes Inkassoschreiben: Ist der Absender unter rechtsdienstleistungsregister.de registriert? Wenn nicht, liegt möglicherweise Fake-Inkasso vor — zahle nicht und erstattte Anzeige.

Die Eskalationstreppe: Von der Mahnung zur Zwangsvollstreckung

Viele Verbraucher glauben, ein Inkassoschreiben sei bereits der Beginn einer unmittelbaren Zwangsvollstreckung. Das ist falsch. Zwischen einem privaten Inkassoschreiben und einer echten Pfändung liegen mehrere staatlich geregelte Zwischenschritte, die jeweils aktives Handeln des Gläubigers erfordern, Zeit brauchen und an verschiedenen Stellen angegriffen werden können. Verstehst du diese Eskalationstreppe, verlierst du die Angst vor einschüchternden Formulierungen in Inkassoschreiben.

Eskalationsstufen bei Inkasso — typischer Ablauf

StufeBezeichnungWer handeltZeitraumWas du tun kannst
1Inkassoschreiben / MahnungInkassounternehmen (privat)0–6 Monate nach FälligkeitAbsender prüfen, Forderung prüfen, widersprechen oder zahlen bzw. Ratenzahlung vereinbaren
2Mahnbescheidzuständiges Mahngericht (§ 689 ZPO)Beantragung jederzeit möglichInnerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen — sonst droht Vollstreckungsbescheid
3VollstreckungsbescheidAmtsgericht (nach ausbleibendem Widerspruch)Ca. 4 Wochen nach MahnbescheidEinspruch innerhalb von 2 Wochen — danach Titel rechtskräftig (30 Jahre Verjährung!)
4ZwangsvollstreckungGerichtsvollzieher / VollstreckungsgerichtAb Rechtskraft des TitelsVollstreckungsabwehrklage, Vollstreckungsschutzantrag oder Zahlung
5Pfändung (Konto, Lohn, Rente)Gerichtsvollzieher / DrittschuldnerWochen bis Monate nach TitulierungP-Konto einrichten, Pfändungsschutzgrenzen beachten, ggf. Antrag auf Vollstreckungsschutz

Jede dieser Stufen erfordert aktives Handeln des Gläubigers und staatliche Mitwirkung. Ein Inkassoschreiben allein — auch wenn es noch so bedrohlich formuliert ist — hat keinerlei Vollstreckungswirkung. Es ist eine private Zahlungsaufforderung, kein mehr. Erst der Mahnbescheid kommt von einem Gericht, trägt ein amtliches Siegel und setzt eine gesetzliche Frist in Gang. Und selbst dann: Du hast 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen — kostenlos und ohne Begründung.

Was Inkasso darf — und was nicht

Das Rechtsdienstleistungsgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen dem Inkassohandeln klare Grenzen. Ein Inkassounternehmen, das diese Grenzen überschreitet, kann beim BfJ gemeldet und in letzter Konsequenz aus dem Register gestrichen werden. Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über erlaubte und verbotene Handlungen.

Erlaubt vs. Verboten im Inkasso

ErlaubtVerboten
Schriftliche Zahlungsaufforderung zu zulässigen KostenÜberhöhte Gebühren jenseits des KostBRÄG-Rahmens (über 0,9-Satz)
Sachliche telefonische Kontaktaufnahme zu üblichen Geschäftszeiten (ca. 9–18 Uhr Werktags)Anrufe zu unzumutbaren Zeiten (Nacht, früher Morgen, Sonn- und Feiertage)
Angebot von Ratenzahlung oder VergleichDrohung mit Haft oder sofortiger Pfändung ohne vollstreckbaren Titel
Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens nach erfolgloser außergerichtlicher MahnungSCHUFA-Meldung bei ernsthaft bestrittener Forderung (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG; vgl. BGH I ZR 157/13 v. 19.03.2015)
Weitergabe der Forderung an Rechtsanwalt oder GerichtKontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Sachlicher Hinweis auf mögliche rechtliche Folgen bei NichtzahlungIrreführende Darstellung der eigenen Befugnisse (z. B. als Behörde auftreten)

Wenn ein Inkassounternehmen verbotene Methoden anwendet, kannst du beim Bundesamt der Justiz Beschwerde einreichen. Das BfJ kann Verwarnungen aussprechen und im Extremfall die Registrierung entziehen.

Inkassokosten 2026: Was ist zulässig nach KostBRÄG?

Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) hat die zulässigen Inkassogebühren grundlegend neu geregelt. Seit dem 1. Juni 2025 gilt für Inkassounternehmen die sogenannte Schwellengebühr nach § 13e RDG: Der maßgebliche Gebührenfaktor beträgt 0,9 — nicht mehr 1,3, wie er früher für Rechtsanwälte galt. Damit sinken die maximal erstattungsfähigen Inkassokosten spürbar. Maßgeblich für die Berechnung ist der Gegenstandswert (in der Regel die Hauptforderung), der mit dem entsprechenden Tabellenwert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gebührenfaktor multipliziert wird. Bei Sofortzahlung innerhalb einer kurzen Frist ist nur der reduzierte 0,5-Satz zulässig.

Zulässige Inkassogebühren 2026 nach KostBRÄG (Schwellengebühr § 13e RDG)

Streitwert bisTabellenwert RVG0,5-Satz (Sofortzahlung)0,9-Satz (Regelfall)Auslagenpauschale (max. 20 €)
50 € (unbestritten)31,50 €15,75 €28,35 €5,67 €
500 €51,50 €25,75 €46,35 €9,27 €
1.000 €93,00 €46,50 €83,70 €16,74 €
1.500 €134,50 €67,25 €121,05 €20,00 € (Deckel)
2.000 €176,00 €88,00 €158,40 €20,00 € (Deckel)

Zur Geschäftsgebühr darf das Inkassounternehmen eine Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG berechnen: 20 % der Geschäftsgebühr, maximal 20 Euro. Diese Deckelung ist neu und schützt Verbraucher vor überhöhten Kostenpauschalen. Auf die Summe aus Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale wird die Umsatzsteuer von 19 % aufgeschlagen. Nicht berechnet werden dürfen dagegen: eigene Mahngebühren des Gläubigers auf das Inkassoschreiben, Gebühren für rein automatisiert erstellte Standardschreiben ohne echten individuellen Bearbeitungsaufwand, oder die 40-Euro-Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB — diese gilt ausschließlich im B2B-Bereich und nicht gegenüber Verbrauchern.

Findest du in einem Inkassoschreiben einen Gebührensatz von 1,3 oder höher — oder Positionen, die nicht in der Kostenrechnung auftauchen dürften — beanstande die Kostenabrechnung schriftlich. Du kannst verlangen, dass das Inkassounternehmen die Kosten auf den nach KostBRÄG 2025 zulässigen Betrag reduziert. Zahlst du den unstrittigen Teil, also die berechtigte Hauptforderung plus die zulässige Inkassogebühr, bist du schuldrechtlich frei — auch wenn ein Restbetrag strittig bleibt. Im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

Kurzformel: Tabellenwert (RVG nach Streitwert) × 0,9 + Auslagenpauschale (20 % der Gebühr, max. 20 €) + 19 % MwSt. = maximal zulässige Inkassogebühr.

SCHUFA und Inkasso: Wann wird gemeldet?

Die Drohung mit einem negativen SCHUFA-Eintrag ist eines der wirksamsten Druckmittel von Inkassounternehmen — weil viele Verbraucher Angst vor den wirtschaftlichen Folgen haben. Tatsächlich ist eine SCHUFA-Meldung jedoch an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. § 31 BDSG regelt, wann eine Übermittlung von Schuldnerdaten an Auskunfteien wie die SCHUFA überhaupt zulässig ist. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Meldung rechtswidrig und auf Löschung zu beantragen. Nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG ist eine Meldung bei ernsthaft und substanziiert bestrittener Forderung unzulässig; bereits die Androhung eines Eintrags hat der BGH wettbewerbsrechtlich beanstandet (Urt. v. 19.03.2015 – I ZR 157/13, „Schufa-Hinweis").

Eine Meldung an die SCHUFA ist nur zulässig, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, ist die Meldung angreifbar und kann auf Antrag gelöscht werden.

  • Die Forderung ist fällig und unbestritten oder rechtskräftig tituliert.
  • Der Schuldner wurde mindestens zweimal schriftlich gemahnt, mit angemessenem zeitlichen Abstand zwischen den Mahnungen.
  • Bei der letzten Mahnung wurde ausdrücklich und unmissverständlich auf die bevorstehende SCHUFA-Meldung hingewiesen.
  • Seit der letzten Mahnung sind mindestens vier Wochen vergangen.
  • Die Forderung ist ausreichend hoch (bei Verbraucherverträgen in der Regel ab 174 Euro, soweit gesetzlich vorgeschrieben).
  • Es liegt kein ernsthafter und substanziierter schriftlicher Widerspruch des Schuldners vor (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG).

Wenn du einer Forderung schriftlich und substanziiert widersprichst, darf das Inkassounternehmen keine SCHUFA-Meldung vornehmen. Formuliere klar: „Ich bestreite die geltend gemachte Forderung dem Grunde und der Höhe nach und weise darauf hin, dass eine Meldung an Auskunfteien bei bestrittener Forderung nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG unzulässig ist."

Verjährung: Die häufig übersehene Waffe

Verjährung ist das mächtigste Instrument, das Verbraucher gegen alte Inkassoforderungen haben — und gleichzeitig das am häufigsten übersehene. Die reguläre Verjährungsfrist für die meisten Ansprüche aus Verbraucherverträgen (Kaufpreis, Dienstleistung, Miete, Mobilfunkrechnung etc.) beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Entscheidend ist der Beginn der Frist: Die Verjährung beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. In der Praxis bedeutet das die sogenannte Silvester-Regel: Eine Forderung aus dem Jahr 2022 — egal ob vom 1. Januar oder 31. Dezember 2022 — verjährt am 31. Dezember 2025, weil die Frist immer am Jahresende beginnt.

Verjährung tritt nicht von Amts wegen ein. Du musst die Einrede der Verjährung ausdrücklich in deinem schriftlichen Widerspruch erheben. Tust du das nicht — auch wenn die Forderung objektiv verjährt ist — kann das Inkassounternehmen die Forderung weiter verfolgen. Wer auf einen Mahnbescheid nicht reagiert, verliert die Möglichkeit, die Verjährungseinrede zu nutzen, denn nach dem Vollstreckungsbescheid läuft eine neue 30-jährige Frist.

Die Verjährung kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt oder neu gestartet werden. Hemmung bedeutet: Die Frist läuft vorübergehend nicht weiter. Hemmungsgründe sind unter anderem die Erhebung einer Klage und die Zustellung eines Mahnbescheids (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB; bei „demnächst" erfolgter Zustellung wirkt die Hemmung nach § 167 ZPO auf den Antragseingang zurück) sowie Verhandlungen zwischen den Parteien (§ 203 BGB: Schon ein Meinungsaustausch über die Forderung kann die Verjährung hemmen — also aufpassen mit telefonischen Diskussionen). Ein Anerkenntnis durch den Schuldner — auch konkludent durch eine Teilzahlung — lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 BGB).

Nie eine Forderung am Telefon teilweise zahlen oder anerkennen, wenn du die Verjährung einwenden möchtest. Jede Teilzahlung und jedes Anerkenntnis — auch das implizite — lässt die Verjährungsfrist von vorn beginnen.

Schritt-für-Schritt: So reagierst du auf ein Inkassoschreiben

Wenn du ein Inkassoschreiben erhältst, ist die erste Reaktion oft Panik. Aber: Du hast Zeit. Anders als beim Mahnbescheid gibt es für ein privates Inkassoschreiben keine gesetzliche Reaktionsfrist. Geh strukturiert und ruhig vor — diese fünf Schritte helfen dir dabei.

  • Schritt 1 — Absender legitimieren: Prüfe im Rechtsdienstleistungsregister (rechtsdienstleistungsregister.de), ob das Unternehmen registriert ist. Stimmt die eingetragene Adresse mit dem Schreiben überein? Kein Eintrag oder Abweichung? Zahlungsstopp, sofort Verbraucherzentrale oder Polizei.
  • Schritt 2 — Forderung prüfen: Erkennst du die Forderung dem Grunde nach — war da wirklich ein Vertrag? Stimmt der geforderte Gesamtbetrag (Hauptforderung plus zulässige Inkassokosten nach KostBRÄG 2025, also max. 0,9-Satz plus Auslagen)? Sind Belege beigefügt?
  • Schritt 3 — Verjährung prüfen: Wann ist die Forderung entstanden? Läuft die 3-Jahres-Frist von Dezember des Entstehungsjahres? Verjährt? Einrede der Verjährung im Widerspruch erheben.
  • Schritt 4 — Entscheidung treffen: Forderung berechtigt und nicht verjährt? Zahlen oder Ratenzahlung verhandeln. Forderung bestritten? Schriftlich widersprechen. Forderung verjährt? Einrede der Verjährung erheben.
  • Schritt 5 — Schriftlich reagieren: Immer schriftlich, immer per Einschreiben mit Rückschein. Sachlich, ohne Emotion, ohne Schuldanerkenntnis. Bestreite konkret was du bestreitest und nenn den Grund.

Der wichtigste Grundsatz: Ignoriere kein Inkassoschreiben vollständig. Auch wenn die Forderung unberechtigt ist, solltest du schriftlich reagieren. Schweigen gilt nicht als Widerspruch und kann im Nachhinein nachteilig ausgelegt werden — besonders wenn das Inkassounternehmen später einen Mahnbescheid beantragt und du auch dort reagieren musst. Ein kurzes schriftliches Widerspruchsschreiben kostet dich wenig Zeit, schützt aber viele Rechte.

Wenn du die Forderung für berechtigt hältst, zahle direkt an den im Schreiben genannten Kontoinhaber und fordere eine schriftliche Quittung. Verhandle eine Ratenzahlung wenn nötig — Inkassounternehmen sind oft bereit zu verhandeln, weil das in ihrem wirtschaftlichen Interesse liegt. Aber: Unterzeichne keinen Ratenzahlungsvertrag ohne genaue Prüfung der enthaltenen Klauseln. Ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis in einem Ratenzahlungsvertrag kann die Verjährungsfrist neu starten lassen und Einwände abschneiden.

Unzulässige Drohungen erkennen

Inkassounternehmen sind dafür bekannt, in Schreiben und am Telefon einschüchternde Formulierungen zu verwenden. Viele dieser Aussagen sind jedoch entweder übertrieben, irreführend oder schlicht rechtswidrig. Die folgende Tabelle zeigt typische Drohungsarten, ihre rechtliche Einordnung und die richtige Reaktion.

Unzulässige Drohungen und ihre rechtliche Einordnung

Drohung / AussageRechtliche EinordnungDeine Reaktion
„Wir beauftragen morgen den Gerichtsvollzieher."Ohne vollstreckbaren Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) rechtlich unmöglich — irreführendSchriftlich widersprechen und auf fehlenden Titel hinweisen
„Ihr Arbeitgeber wird heute noch informiert."Ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Drittschuldner unzulässigBeschwerde beim BfJ, schriftliche Unterlassungsaufforderung
„Sie werden strafrechtlich verfolgt."Nichtzahlung einer Zivilschuld ist keine Straftat — rechtswidrige DrohungSchriftlich zurückweisen, ggf. Anzeige wegen Nötigung (§ 240 StGB)
„SCHUFA-Eintrag bereits beantragt."Bei bestrittener Forderung unzulässig (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG)Forderung substanziiert bestreiten und auf § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG hinweisen
„Letzter Versuch vor Sofortvollstreckung."Ohne Titel keine Sofortvollstreckung möglich — irreführende FormulierungSachlich ignorieren, Forderung inhaltlich prüfen
„Wir handeln im behördlichen Auftrag."Inkassounternehmen sind keine Behörden — verbotene IrreführungBfJ informieren, Strafanzeige wegen Betrug prüfen

Drohungen mit unmittelbarer Verhaftung, körperlichem Zwang oder physischem Hausbesuch ohne staatlichen Beschluss können den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Strafanzeige.

Mahnbescheid, Vollstreckung, Pfändung: Das Gerichtsverfahren

Wenn das Inkassounternehmen trotz Mahnung keine Zahlung erhält, kann es den Rechtsweg einschlagen. Der typische erste Schritt ist der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht (§ 689 ZPO). In Deutschland gibt es zehn zentrale Mahngerichte — jeweils eines pro Bundesland oder Bundesland-Kombination. Zuständig ist das Mahngericht am Sitz des Antragstellers (Gläubiger oder Inkassodienstleister). Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein stark vereinfachtes, weitgehend automatisiertes Verfahren: Das Gericht prüft die Forderung nicht inhaltlich, sondern erlässt den Mahnbescheid allein auf Grundlage des Antrags. Auch eine vollständig unberechtigte Forderung kann daher zu einem Mahnbescheid führen. Du als Empfänger hast 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen — gerechnet ab tatsächlicher Zustellung, nicht ab Briefdatum. Der Widerspruch ist formlos, kostenlos und muss nicht begründet werden.

Der Vollstreckungsbescheid — der ergeht, wenn du keinen Widerspruch einlegst — ist einer der gefährlichsten Punkte im Inkassoprozess. Er hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils (§ 700 ZPO) und eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Das bedeutet: Eine Forderung, die ohne den Vollstreckungsbescheid nach drei Jahren verjährt wäre, kann nach Erlass des Bescheids noch drei Jahrzehnte lang vollstreckt werden. Auch wenn du heute kein Geld hast — in zehn Jahren kann das Inkassounternehmen erneut pfänden. Deshalb ist es absolut entscheidend, auf jeden Mahnbescheid fristgerecht zu reagieren.

Bei der echten Zwangsvollstreckung — nach einem vollstreckbaren Titel — hat der Gerichtsvollzieher verschiedene Möglichkeiten: Sachpfändung von beweglichen Gegenständen, Kontopfändung durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim Vollstreckungsgericht, Lohnpfändung mit Drittschuldnererklärung beim Arbeitgeber oder Eintragung einer Sicherungshypothek auf Immobilien. Für Arbeitseinkommen gilt ein monatlicher Pfändungsfreibetrag (2026: 1.491,75 Euro für Singles ohne Unterhaltspflichten). Renten und Sozialleistungen sind bis zur Grundsicherungsgrenze vollständig pfändungsgeschützt. Schütze dich vorsorglich durch Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) bei deiner Bank — das geht kostenlos und ohne besondere Voraussetzungen.

Branchen-Spezifika: Mobilfunk, Streaming, Online-Shopping

Mobilfunk-Inkasso ist einer der häufigsten Szenarien. Telekommunikationsunternehmen übergeben offene Rechnungen oft schnell an externe Inkassodienstleister. Typische Streitpunkte: unerwartete Roaming-Kosten nach Auslandsreisen, Kündigungsfristen die der Kunde für wirksam eingehalten hielt, Gerätekosten nach vermeintlich wirksamem Vertragsstorno oder Datenroaming-Flatrate die nicht gilt. Prüfe bei Mobilfunk-Inkasso immer: Ist der Vertrag wirksam gekündigt worden — form- und fristgerecht? Sind die berechneten Kosten mit dem abgeschlossenen Tarif vereinbar? Hast du den Nachweis der Kündigung? Mobilfunkverträge enthalten häufig AGB-Klauseln die gegenüber Verbrauchern unwirksam sind — insbesondere bei automatischer Verlängerung nach zu kurzem Kündigungszeitraum.

Streaming- und Abo-Inkasso hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Bekannte Streamingplattformen, aber auch dubiose Erotik- oder Dating-Portale, nutzen externe Inkassodienstleister für säumige Zahler. Besondere Vorsicht gilt bei Portalen, die behaupten, du habest ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen — ohne dass du dich daran erinnerst. Wenn du kein bewusstes Abonnement abgeschlossen hast, bestreite die Forderung ausdrücklich und fordere den lückenlosen Nachweis des Vertragsschlusses: Datum, IP-Adresse, Einverständniserklärung. Die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrags liegt beim Gläubiger — nicht bei dir.

Online-Shopping-Inkasso betrifft vor allem unbezahlte Kaufpreisforderungen aus dem E-Commerce. Probleme entstehen bei Rücksendungen, die angeblich nicht eingegangen sind, bei Bestellungen, die der Empfänger bestreitet (Identitätsdiebstahl oder Kontoübernahme), oder bei Lastschrift-Rückbuchungen wegen unzureichender Kontodeckung. Bei bestrittenen Lieferungen: Fordere den Lieferschein oder die Sendungsverfolgung mit Zustellnachweis. Bei Identitätsdiebstahl: Erstattte Strafanzeige und informiere sowohl den Gläubiger als auch das Inkassounternehmen umgehend schriftlich. Dann ist die Forderung ernsthaft bestritten und eine SCHUFA-Meldung wäre unzulässig.

Weitere Ressourcen auf inkassochecker.de

Dieser Ratgeber gibt dir einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte des Inkassorechts. Für vertiefte Informationen zu speziellen Themen findest du auf inkassochecker.de weitere Artikel sowie das kostenlose Prüf-Tool für dein Inkassoschreiben.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Gerichtsvollzieher?

Ein Inkassounternehmen ist ein privater Dienstleister ohne hoheitliche Befugnisse — es kann schreiben und anrufen, aber nichts zwangsweise vollstrecken. Ein Gerichtsvollzieher ist ein staatlicher Beamter, der auf Basis eines vollstreckbaren Titels (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) handelt und Gegenstände pfänden, Konten durch Pfändungsbeschluss sperren lassen und Wohnungen betreten darf.

Muss ich Inkassokosten immer zahlen?

Nein. Inkassokosten sind nur erstattungsfähig wenn die Hauptforderung berechtigt ist, du dich in Verzug befunden hast und die Kosten den gesetzlichen Rahmen des KostBRÄG 2025 (max. 0,9-Satz) nicht überschreiten. Bei unberechtigter Hauptforderung entfallen auch die Inkassokosten vollständig. Bei überhöhten Kosten musst du nur den zulässigen Anteil zahlen.

Wie hoch dürfen Inkassokosten höchstens sein (2026)?

Seit dem 1. Juni 2025 beträgt der maximal erstattungsfähige Satz für Inkassounternehmen 0,9 der RVG-Tabelle (Schwellengebühr § 13e RDG). Dazu kommt die Auslagenpauschale: 20 % der Gebühr, maximal 20 Euro (Nr. 7002 VV RVG). Bei einem Streitwert bis 500 Euro sind das max. 46,35 Euro Gebühr plus 9,27 Euro Auslagen plus 19 % Mehrwertsteuer.

Was ist die Silvester-Regel bei der Verjährung?

Die Silvester-Regel besagt, dass Verjährungsfristen immer am 31. Dezember des Entstehungsjahres der Forderung beginnen — nicht taggenau ab dem Fälligkeitstag. Beispiel: Forderung vom 15. März 2022 → Verjährungsbeginn 31. Dezember 2022 → Verjährungsende 31. Dezember 2025. Eine Forderung aus 2022 ist damit ab dem 1. Januar 2026 verjährt.

Kann Inkasso mein Konto pfänden?

Nein — nicht ohne weiteres. Für eine Kontopfändung benötigt das Inkassounternehmen zunächst einen vollstreckbaren Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) und dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts. Erst dann kann die Bank als Drittschuldner angewiesen werden. Schütze dich vorsorglich mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

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Zuletzt aktualisiert: 07. Juni 2026