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Inkasso-Schreiben prüfen
Du hast ein Inkassoschreiben erhalten? Lade es hoch — unsere Analyse prüft typische Pflichtangaben nach § 13a RDG, ordnet Gebühren ein und gleicht den Absender mit Register und Schwarzliste ab. Keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern verständliche Erstinformation.
Schnell
Ergebnis in der Regel unter einer Minute — ohne Wartezeit auf Rückruf.
Register & Warnliste
Absender-Abgleich mit RDR-Daten und Verbraucherzentrale-Schwarzliste.
Datensparsam
EU-Hosting, automatische Löschung nach 30 Tagen, keine Pflicht zur Anmeldung.
So funktioniert es
- Schritt 1
Schreiben hochladen
PDF oder Foto des Inkassoschreibens — ohne Registrierung.
- Schritt 2
Automatische Auswertung
Pflichtangaben (§ 13a RDG), Gebührenrahmen, Absender-Status und Warnlisten-Abgleich.
- Schritt 3
Ergebnis verstehen
Klare Hinweise plus Links zu Ratgeber, Rechnern und Inkasso-Profilen.
Checkliste: Pflichtangaben nach § 13a RDG
Bei der ersten Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson muss ein Inkassodienstleister nach § 13a Abs. 1 RDG bestimmte Informationen klar, verständlich und in Textform übermitteln. Du kannst das Schreiben selbst abhaken — oder hochladen und automatisch prüfen lassen. (Früher oft als „§ 11a RDG“ bezeichnet; diese Norm ist weggefallen.)
- 1
Auftraggeber mit Anschrift
Name oder Firma des Auftraggebers (Gläubigers) sowie dessen Anschrift — es sei denn, schutzwürdige Interessen stehen der Anschrift entgegen und das wird dargelegt.
- 2
Forderungsgrund
Bei Verträgen: Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses. Bei unerlaubten Handlungen: Art und Datum der Handlung.
- 3
Zinsberechnung (falls Zinsen)
Zu verzinsende Forderung, Zinssatz und Zeitraum — nicht nur eine pauschale Zinssumme.
- 4
Hinweis bei erhöhtem Zinssatz
Liegt der Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszins, muss das gesondert begründet werden.
- 5
Inkassokosten: Art, Höhe, Grund
Wenn Inkassokosten verlangt werden: Art, Höhe und Entstehungsgrund nachvollziehbar angeben.
- 6
USt-Erklärung (falls USt auf Kosten)
Werden Umsatzsteuerbeträge mit den Inkassokosten geltend gemacht, muss erklärt werden, dass der Auftraggeber sie nicht als Vorsteuer abziehen kann.
- 7
Hinweis bei ermittelter Anschrift
Wurde deine Anschrift nicht vom Gläubiger mitgeteilt, sondern anderweitig ermittelt: Hinweis darauf und wie Fehler geltend gemacht werden können.
- 8
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bezeichnung, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit der für den Inkassodienstleister zuständigen Aufsichtsbehörde.
Zusätzlich auf Anfrage (§ 13a Abs. 2): Name/Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist, sowie bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses — unverzüglich in Textform.
Ratenzahlung / Schuldanerkenntnis: Vor Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen muss auf entstehende Kosten hingewiesen werden (Abs. 3). Bei Aufforderung zu einem Schuldanerkenntnis gelten besondere Hinweispflichten (Abs. 4) — sonst drohen Einwendungsausschlüsse.
Fehlen Pflichtangaben, kann das Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten haben — die Hauptforderung steht und fällt damit nicht automatisch. Ob im Einzelfall Kosten durchsetzbar sind, ist einzelfallabhängig. Quelle: § 13a RDG (gesetze-im-internet.de).
Was die automatische Prüfung zusätzlich macht
- Gebühren grob an RVG / KostBRÄG 2025 einordnen — vertiefen mit dem Inkassokosten Rechner
- Absender mit RDR-Daten und Schwarzliste abgleichen
- Hinweise zu Verjährung — siehe Verjährungsrechner und Was tun bei Inkasso?
Häufige Fragen
Was wird bei der Prüfung analysiert?
Die Analyse prüft typische Pflichtangaben nach § 13a RDG, ordnet genannte Inkassogebühren grob an der RVG-/KostBRÄG-Logik ein, gleicht den Absender mit dem Rechtsdienstleistungsregister und der Schwarzliste ab und weist auf mögliche Verjährungsfragen hin. Es ist eine Erstinformation — keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Heißt die Vorschrift noch § 11a RDG?
Nein. Die früheren Regelungen zu Informationspflichten wurden mit der Inkassoreform neu gefasst. Maßgeblich für Darlegungs- und Informationspflichten gegenüber Privatpersonen ist heute § 13a RDG (seit 1.10.2021). § 11a RDG ist weggefallen.
Ist die Prüfung wirklich kostenlos?
Ja. Du brauchst kein Konto und zahlst nichts für den Upload und die Ergebnisübersicht. Optional kannst du später Dokumente oder erweiterte Auswertungen nutzen — die Basisprüfung bleibt kostenlos.
Welche Dateien kann ich hochladen?
PDF und gängige Bildformate (z. B. Foto vom Smartphone). Achte darauf, dass Beträge, Absender und Fristen lesbar sind.
Was passiert mit meinen Daten?
Uploads werden in der EU (Cloudflare R2, Frankfurt) verarbeitet und nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Details stehen in der Datenschutzerklärung. Die Prüfung ersetzt keine anwaltliche Beratung.
Unterscheidet ihr Inkasso und Abmahnung?
Ja. Inkasso betrifft Forderungseinzug; eine Abmahnung (z. B. Filesharing, UWG) ist ein anderes Rechtsgebiet. Bei Abmahnungen hilft die Übersicht unter /abmahnung — dort solltest du nicht vorschnell zahlen.
Bereit zum Hochladen?
Der Upload startet auf der nächsten Seite. Dort kannst du Datei und Einwilligung bestätigen.
Zur Upload-SeiteHinweis: inkassochecker.de ist kein Inkassounternehmen und keine Anwaltskanzlei. Die automatisierte Auswertung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 Abs. 1 RDG). Stand der Checkliste: § 13a RDG (gesetze-im-internet.de).