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Kosten · 13 Min. Lesezeit

Welche Inkassokosten sind zulässig – und welche nicht?

Auf vielen Inkassoschreiben summieren sich Mahn-, Inkasso- und „Bearbeitungs"-kosten zu erstaunlichen Beträgen. Doch nicht alles, was berechnet wird, ist auch zulässig. Hier erfährst du, wann du Inkassokosten überhaupt schuldest und wie hoch sie höchstens sein dürfen.

Inkassokosten sind Verzugsschaden

Inkassokosten sind kein Selbstläufer. Du schuldest sie nur, wenn du dich tatsächlich im Zahlungsverzug befindest (§§ 280, 286 BGB). Verzug tritt in der Regel erst ein, nachdem du gemahnt wurdest – oder 30 Tage nach Zugang einer Rechnung (bei Verbrauchern nur, wenn darauf hingewiesen wurde).

War die Forderung von Anfang an unberechtigt oder warst du noch nicht in Verzug, musst du auch die Inkassokosten nicht tragen.

Die Obergrenze: strenger als beim Anwalt

Seit der Inkasso-Reform 2021 (§ 13e RDG) darf ein Inkassodienstleister in der Regel weniger verlangen als ein Rechtsanwalt: Der Regelsatz beträgt 0,9 (Schwellengebühr), während bei Anwälten oft die Mittelgebühr von 1,3 im Raum steht. Nur bei nachweislich besonders schwierigen oder umfangreichen Fällen ist auch beim Inkasso bis zu 1,3 möglich.

  • Sofortzahlung (auf das erste Schreiben): nur 0,5-Schwellengebühr zulässig.
  • Regelfall (unbestrittene Forderung): 0,9 (§ 4 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG).
  • Ausnahmefall (besonders umfangreich/schwierig): maximal 1,3 – dies ist nicht der Regelfall.
  • Aktuelle Wertgebühren (KostBRÄG 2025, seit 1.6.2025): bis 500 € = 51,50 €; bis 1.000 € = 93,00 €; bis 1.500 € = 134,50 €; bis 2.000 € = 176,00 €.
  • Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG): 20 % der Geschäftsgebühr, maximal 20 € – kommt zur Inkassogebühr hinzu.
  • Pauschale „Kontoführungs-" oder „Bearbeitungsgebühren" zusätzlich zur Geschäftsgebühr sind nicht zulässig.

Keine doppelten Kosten

Schaltet der Gläubiger nacheinander ein Inkassobüro und einen Anwalt für dieselbe außergerichtliche Tätigkeit ein, darfst du dafür nicht doppelt belastet werden (§ 13f RDG). Wird das Inkasso außergerichtlich und der Anwalt anschließend gerichtlich tätig, sind beide Stufen grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. BGH VIII ZR 81/21 v. 07.12.2022) – wobei die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird (Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG).

Zusätzlich können Verzugszinsen anfallen: bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Auch diese müssen nachvollziehbar berechnet sein.

So prüfst du die Kosten

  • Hauptforderung, Inkassokosten und Zinsen getrennt betrachten.
  • Prüfen, ob du überhaupt wirksam in Verzug gesetzt wurdest.
  • Die Inkassokosten mit den zulässigen Höchstsätzen abgleichen.
  • Bei überhöhten Posten schriftlich und sachlich widersprechen – die Hauptforderung kann davon unberührt bleiben.

Vollständige Berechnungstabelle: Alle Streitwerte

Inkassokosten-Höchstsätze nach KostBRÄG 2025 (Stand: 1.6.2025) — alle Angaben netto

HauptforderungTabellenwertFaktor 0,5Faktor 0,9 (Regelfall)Faktor 1,3 (Ausnahme)Auslagen (max. 20 €)Gesamt 0,9
bis 500 €51,50 €25,75 €46,35 €66,95 €9,27 €55,62 €
bis 1.000 €93,00 €46,50 €83,70 €120,90 €16,74 €100,44 €
bis 1.500 €134,50 €67,25 €121,05 €174,85 €20,00 €141,05 €
bis 2.000 €176,00 €88,00 €158,40 €228,80 €20,00 €178,40 €
bis 3.000 €235,50 €117,75 €211,95 €306,15 €20,00 €231,95 €
bis 4.000 €295,00 €147,50 €265,50 €383,50 €20,00 €285,50 €
bis 5.000 €354,50 €177,25 €319,05 €460,85 €20,00 €339,05 €

Alle Tabellenwerte entsprechen der amtlichen Gebührentabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG, Stand KostBRÄG 2025). Im Zweifelsfall beim Inkassokosten-Rechner nachprüfen.

Rechenbeispiel: Was bei 29,90 € verlangt werden darf

Schritt für Schritt: Eine Hauptforderung von 29,90 € ist eine unbestrittene Kleinforderung bis 50 €. Dafür gilt die Sonderregel des § 13 Abs. 2 RVG: Die 1,0-Gebühr ist auf 31,50 € gedeckelt (Stand KostBRÄG 2025, zuvor 30,00 €) – statt der regulären 51,50 € der Stufe bis 500 €. Regelfall-Gebühr: 0,9 × 31,50 € = 28,35 €. Auslagenpauschale: 20 % von 28,35 € = 5,67 € (unter der 20-€-Deckelung). Gesamte Inkassokosten: 34,02 € netto. Ist der Gläubiger (z. B. ein Streaming-Anbieter) vorsteuerabzugsberechtigt, darf keine Umsatzsteuer aufgeschlagen werden. Das ist der absolute Höchstbetrag – mehr darf das Inkassounternehmen nicht verlangen.

Prüfe immer: Wurde der korrekte Tabellenwert für den Streitwert verwendet? Ist der Faktor (0,5 / 0,9 / 1,3) korrekt ausgewiesen? Ist die Auslagenpauschale korrekt berechnet und nicht überschritten?

Reform-Chronologie: Was sich wann geändert hat

Entwicklung der Inkassogebühren-Regelungen

ZeitraumRegelungMaximaler Gebührensatz
Vor 1.10.2021Alte Rechtslage: RVG-Regelsatz galt auch für InkassoFaktor 1,3 (Regelgebühr)
Ab 1.10.2021Inkassoreform (§ 13e RDG): Schwellengebühr für InkassoFaktor 0,9 (Regelfall), 0,5 (Sofortzahlung)
Ab 1.6.2025KostBRÄG 2025: RVG-Tabellenwerte um ca. 6 % erhöhtFaktor 0,9, höhere Ausgangswerte

Mahnkosten des Gläubigers: Was darf aufgerechnet werden?

Neben der Inkassogebühr kann der Gläubiger auch eigene Mahnkosten geltend machen – aber nur in engen Grenzen. Konkret nachgewiesene Aufwände (Porto, Papier) sind erstattungsfähig als Teil des Verzugsschadens. Die 40-€-Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt hingegen ausschließlich im B2B-Bereich (Schuldner ist ein Unternehmer). Gegenüber Verbraucherschuldnern ist diese Pauschale nicht anwendbar.

Wenn ein Inkassoschreiben gegenüber einem Verbraucher die 40-€-Mahnpauschale ansetzt, ist das unzulässig. Dieser Posten sollte schriftlich bestritten werden.

Häufige Fragen

Muss ich Inkassokosten immer zahlen?

Nein. Inkassokosten schuldest du nur als Verzugsschaden, also wenn die Forderung berechtigt ist und du dich tatsächlich in Verzug befindest. War die Forderung unberechtigt, entfallen auch die Inkassokosten.

Wie hoch dürfen Inkassokosten höchstens sein?

Seit der Inkassoreform 2021 sind Inkassogebühren sogar strenger gedeckelt als Anwaltsgebühren. Der Regelsatz beträgt 0,9 (sog. Schwellengebühr nach § 13e RDG), während Rechtsanwälte oft 1,3 veranschlagen. Die Höhe richtet sich nach dem Forderungsbetrag gemäß RVG-Tabelle, nicht nach dem Aufwand. Basis ist seit 1.6.2025 die aktualisierte Anlage 2 RVG (KostBRÄG 2025).

Sind extra Bearbeitungs- oder Kontogebühren erlaubt?

Pauschale Zusatzgebühren neben der eigentlichen Geschäftsgebühr sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Solche Posten solltest du kritisch prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Inkassogebühr und Mahnpauschale?

Die Inkassogebühr ist die Vergütung des Inkassounternehmens, berechnet nach RVG-Tabelle und Faktor (max. 0,9). Die Mahnpauschale (40 € nach § 288 Abs. 5 BGB) ist ein pauschaler Ersatz für den Mahnaufwand des Gläubigers selbst – sie gilt aber ausschließlich im B2B-Bereich, nicht gegenüber Verbrauchern.

Kann ich die Inkassogebühren zurückfordern wenn sie zu hoch waren?

Ja, über bereicherungsrechtliche Ansprüche (§ 812 BGB) kann zu Unrecht geleistetes zurückgefordert werden. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen, da die Erfolgsaussichten vom Einzelfall abhängen.

Weitere Ressourcen

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Zuletzt aktualisiert: 07. Juni 2026