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Grundlagen · 13 Min. Lesezeit

Das Rechtsdienstleistungsregister: Ist das Inkasso überhaupt erlaubt?

Inkasso ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Wer Forderungen geschäftsmäßig einzieht, muss dafür registriert sein. Ob das auf den Absender deines Schreibens zutrifft, lässt sich öffentlich nachprüfen.

Inkasso braucht eine Registrierung

Die Einziehung fremder Forderungen ist eine Rechtsdienstleistung und nur mit behördlicher Registrierung erlaubt (§ 10 RDG). Seit dem 1.1.2021 ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) bundeseinheitlich zuständige Registrierungs- und Aufsichtsbehörde (§ 13, § 19 RDG). Das öffentliche Register ist abrufbar unter [rechtsdienstleistungsregister.de](https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/).

Wer ohne Registrierung geschäftsmäßig inkassiert, handelt unbefugt. Seriöse Schreiben nennen daher in der Regel die Registrierung und die zuständige Aufsichtsbehörde.

Das öffentliche Register

Alle registrierten Inkassodienstleister sind im Rechtsdienstleistungsregister (RDR) eingetragen, das öffentlich einsehbar ist. Dort findest du den eingetragenen Namen, den Sitz und die zuständige Aufsichtsbehörde.

  • Stimmt der Name aus dem Schreiben mit dem Registereintrag überein?
  • Passt der angegebene Sitz / die Anschrift zum Eintrag?
  • Beschwerden richten: an das Bundesamt für Justiz (BfJ), das seit 1.1.2021 bundeseinheitliche Aufsichtsbehörde ist (§ 19 RDG).

Was ein fehlender Eintrag bedeutet

Findest du den Absender nicht im Register, ist das ein deutliches Warnzeichen. Ein nicht registriertes „Inkassobüro" darf Forderungen nicht geschäftsmäßig einziehen.

Ein Registereintrag allein sagt allerdings noch nichts über die Berechtigung der konkreten Forderung aus – er bestätigt nur, dass das Unternehmen grundsätzlich tätig sein darf.

Schritt-für-Schritt: So suchst du im RDR

  • 1. Webseite rechtsdienstleistungsregister.de aufrufen.
  • 2. Im Suchfeld den Firmennamen aus dem Inkassoschreiben eingeben (ggf. ohne Rechtsform, z. B. nur den Kernnamen ohne „GmbH" oder „AG").
  • 3. Treffer prüfen: Stimmt Name, Ort und Tätigkeitsbereich mit dem Schreiben überein?
  • 4. Status prüfen: Ist die Registrierung „aktiv" oder „widerrufen/aufgehoben"?
  • 5. Registrierungsnummer notieren: Diese beginnt mit „BfJ:" und ist eindeutig (Beispiel: BfJ: 2024 0000 4620).

Wenn du den Absender in unserem Inkasso-Verzeichnis auf inkassochecker.de hochlädst, prüfen wir den RDR-Status automatisch.

Was du im Registereintrag prüfen solltest

Felder im RDR-Eintrag und ihre Bedeutung

FeldWas es bedeutetWas ist verdächtig
Name/FirmaOffiziell eingetragener NameAbweichung vom Namen im Schreiben
SitzEingetragener GeschäftssitzAnderer Ort als im Schreiben angegeben
Registrierungsnummer (BfJ)Eindeutige Kennnummer beim BfJFehlt im Schreiben oder lässt sich nicht verifizieren
TätigkeitsartMuss „Inkassodienstleistung" umfassenFehlt Inkasso in der Tätigkeitsbeschreibung
StatusAktiv oder widerrufen/aufgehobenStatus „widerrufen" – dann kein aktives Recht mehr
RegistrierungsdatumDatum der ErstzulassungSehr junges Datum bei langer Forderungshistorie

Was passiert wenn kein Eintrag existiert?

Ist ein Inkassounternehmen nicht im RDR eingetragen, darf es keine Forderungen geschäftsmäßig einziehen. Rechtliche Konsequenzen: Forderungseinziehung ohne Zulassung ist gemäß § 3 RDG unzulässig. Inkassogebühren, die ohne Zulassung verlangt werden, sind nicht erstattungsfähig.

Als Verbraucher kannst du: die Zahlung verweigern, das BfJ über das nicht registrierte Unternehmen informieren und Strafanzeige wegen unerlaubter Rechtsdienstleistung erwägen. Im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

Die Registrierungsnummer als Echtheitsmerkmal

Das BfJ vergibt jedem registrierten Dienstleister eine eindeutige Registrierungsnummer im Format „BfJ: JJJJ XXXX XXXX" (Beispiel: BfJ: 2024 0000 4620). Diese Nummer muss im Schreiben angegeben sein und lässt sich direkt im RDR verifizieren. Stimmt die Nummer nicht überein oder fehlt sie komplett, ist das ein starkes Indiz für ein unseriöses oder betrügerisches Schreiben.

Häufige Fragen

Muss ein Inkassounternehmen registriert sein?

Ja. Die geschäftsmäßige Einziehung fremder Forderungen ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung nach dem RDG und setzt eine Registrierung voraus.

Wo kann ich die Registrierung prüfen?

Im öffentlich einsehbaren Rechtsdienstleistungsregister (RDR) unter rechtsdienstleistungsregister.de. Dort stehen Name, Sitz und zuständige Aufsichtsbehörde (seit 1.1.2021 bundeseinheitlich das BfJ).

Was bedeutet es, wenn der Absender nicht eingetragen ist?

Das ist ein Warnzeichen. Ein nicht registriertes Unternehmen darf nicht geschäftsmäßig inkassieren – Vorsicht ist geboten.

Weitere Ressourcen

Inkassounternehmen nachschlagen

Prüfe in unserem Verzeichnis, ob ein Inkassounternehmen registriert und BDIU-Mitglied ist.

Zum Inkasso-Verzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 07. Juni 2026

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