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1.916 aktiv registrierte Unternehmen · Quelle: BfJ Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 20.07.2026)


Wer darf in Deutschland Inkasso betreiben?

Nicht jedes Mahnschreiben kommt von einem klassischen Inkassobüro. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt auch anderen registrierten Stellen den Forderungseinzug — mit jeweils eigenen Regeln für erlaubte Gebühren und Pflichtangaben.

Klassisches Inkassobüro

Zieht Forderungen im Auftrag von Gläubigern ein. Muss nach § 10 RDG beim Bundesamt für Justiz registriert sein. Kosten sind durch die Inkassokostenverordnung (IKV) gedeckelt.

Anwaltliches Inkasso (Rechtsanwaltskanzlei)

Rechtsanwälte dürfen kraft ihrer BRAO-Zulassung Forderungen einziehen — ohne RDG-Registrierung. Die Gebühren richten sich nach dem RVG (Geschäftsgebühr Nr. 2300: Faktor 0,5–2,5; historisch üblich 1,3). Durch die Inkasso-Reform 2021 gilt jedoch auch für Anwälte bei unbestrittenen, einfach gelagerten Inkasso-Fällen oft nur noch die Schwellengebühr von 0,9 (§ 4 RDGEG).

Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS)

Rechnen Privatpatienten-Honorare für niedergelassene Ärzte ab. Je nach Modell (Factoring oder Service) gelten andere Regeln — beim Eigeneinzug dürfen keine Inkassokosten berechnet werden.

Energieversorger & Stadtwerke

Ziehen eigene Strom-, Gas- oder Wärmeforderungen ein. Als Gläubiger dürfen sie keine externe Inkassovergütung verlangen — es gelten die Mahnstufen nach § 41a EnWG.

Kreishandwerkerschaften & Innungen

Ziehen Forderungen für Mitgliedsbetriebe ein. Der auftraggebende Betrieb muss im Schreiben erkennbar sein (§ 11a RDG) — fehlt das, liegt ein Formfehler vor.

Bank-eigene Inkassogesellschaften

Volksbank- oder Sparkassen-eigene Töchter, die Bankforderungen konzernin­tern einziehen. AGB-Mahnpauschalen sind oft angreifbar (§ 309 Nr. 5a BGB).

Wohnungsgesellschaften & Hausverwaltungen

Fordern Miete, Nebenkosten oder Kautionen direkt ein. Nebenkostennachzahlungen setzen eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 556 BGB voraus.

Das Rechtsdienstleistungsregister (RDR)

Alle registrierten Inkassodienstleister sind im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz geführt. Suche nach dem Firmennamen — fehlt ein Unternehmen dort, hat es keine Erlaubnis zum Forderungseinzug. Inkassochecker.de spiegelt das Register täglich und ergänzt es um Falldaten aus hochgeladenen Schreiben.

Weiterführende Ressourcen