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Inkassokosten-Rechner

Sind die Inkassogebühren in deinem Schreiben überhaupt zulässig? Gib die Höhe der ursprünglichen Forderung ein — der Rechner zeigt dir die nach RVG maximal erlaubten Inkassokosten.

Nur die ursprüngliche Forderung (ohne Zinsen, Mahn- oder Inkassokosten).

Für durchschnittliche Inkassodienstleistungen bei unbestrittenen Forderungen gilt die Schwellengebühr von 0,9.
Forderungshöhe eingeben — die zulässigen Inkassokosten erscheinen automatisch.

Inkassokosten = Anwaltskosten (§ 13e RDG)

Seit der Inkasso-Reform 2021 dürfen Inkassounternehmen höchstens das berechnen, was auch ein Rechtsanwalt erhalten würde. Grundlage ist die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, gestaffelt nach der Höhe der Hauptforderung.

Die wichtigsten Gebührensätze

0,5 bei unbestrittener Forderung, die binnen zwei Wochen nach dem ersten Schreiben bezahlt wird · 0,9 im Regelfall · 1,3 nur bei besonders umfangreichen/schwierigen oder bestrittenen Fällen. Höhere Sätze müssen begründet sein.

Umsatzsteuer zahlt meist der Gläubiger

Die 19 % USt auf das Inkassohonorar trägt der Auftraggeber. Ist er vorsteuerabzugsberechtigt (fast alle Firmen), bekommt er sie vom Finanzamt zurück — dann darf sie dem Schuldner nicht berechnet werden. Nur Ärzte, Versicherungen, Banken oder Kleinunternehmer dürfen die USt weitergeben.

Nur bei Verzug überhaupt zulässig

Inkassokosten muss nur tragen, wer sich tatsächlich im Zahlungsverzug befindet — und nur, wenn die Forderung berechtigt ist. Bei unberechtigten oder nie bestellten Forderungen müssen weder die Forderung noch die Inkassokosten gezahlt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Ein Inkassounternehmen darf höchstens die Gebühren berechnen, die auch ein Rechtsanwalt verlangen dürfte (§ 13e RDG). Maßgeblich ist die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf Basis der Forderungshöhe. Bei einer unbestrittenen Forderung, die innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Schreiben bezahlt wird, ist nur eine 0,5-Gebühr zulässig.

Muss ich als Schuldner die Umsatzsteuer auf die Inkassokosten zahlen?

In der Regel nein. Die 19 % Umsatzsteuer zahlt der Gläubiger (Auftraggeber) an das Inkassobüro. Ist der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt – was auf fast alle Unternehmen und alle Kapitalgesellschaften zutrifft – holt er sich die USt vom Finanzamt zurück. Dann entsteht ihm kein Schaden und er darf die USt dem Schuldner nicht in Rechnung stellen. Nur wenn der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (z. B. Arzt, Versicherung, Bank, Kleinunternehmer), darf die USt verlangt werden.

Was gilt bei Kleinforderungen unter 50 Euro?

Für unbestrittene Forderungen bis 50 € gilt eine besondere Wertstufe: Die 1,0-Gebühr beträgt nur 31,50 € (§ 13 Abs. 2 RVG, Stand KostBRÄG 2025). Damit bleiben auch die Inkassokosten bei Kleinstforderungen sehr niedrig.

Sind „Bearbeitungsgebühren" oder „Kontoführungsgebühren" zulässig?

In der Regel nicht. Neben der Geschäftsgebühr und der Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 €) sind zusätzliche Pauschalen meist unzulässig. Tauchen solche Posten auf, lohnt sich eine genaue Prüfung des Schreibens.

Inkassoschreiben erhalten?

Laden Sie das Schreiben hoch — wir prüfen Forderungshöhe, Inkassokosten, Registrierungsstatus des Inkassobüros und mögliche Verjährung in Sekunden.

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Hinweis: Dieser Rechner liefert eine vereinfachte, unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der RVG-Gebührentabelle (Stand: Inkasso-Reform 01.10.2021 i.V.m. KostBRÄG 2025 (1.6.2025)) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Forderungen über 25.000 € gelten gesonderte Wertstufen.