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Inkassokosten Rechner
Kostenloser Inkassokosten-Rechner: Sind die Inkassogebühren in deinem Schreiben zulässig? Gib die Höhe der Hauptforderung ein — du siehst sofort die nach RVG / KostBRÄG 2025 maximal erlaubten Kosten (Schwellengebühr 0,9, Auslagenpauschale, USt-Regel).
Vertiefung: Ratgeber Inkassokosten 2026 · Schreiben prüfen lassen
Nur die ursprüngliche Forderung (ohne Zinsen, Mahn- oder Inkassokosten).
Inkassokosten-Tabelle 2026 (KostBRÄG 2025)
Offizielle 1,0-Gebühren nach Anlage 2 zu § 13 RVG (Stand 1.6.2025). Der Rechner oben nutzt genau diese Werte — Regelfall ist der Faktor 0,9 plus Auslagenpauschale (20 %, max. 20 €), netto ohne Umsatzsteuer.
| Hauptforderung | 1,0-Gebühr | 0,5 | 0,9 (Regel) | Auslagen* | Gesamt 0,9 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 50 € (Kleinforderung) | 31,50 € | 15,75 € | 28,35 € | 5,67 € | 34,02 € |
| bis 500 € | 51,50 € | 25,75 € | 46,35 € | 9,27 € | 55,62 € |
| bis 1.000 € | 93,00 € | 46,50 € | 83,70 € | 16,74 € | 100,44 € |
| bis 1.500 € | 134,50 € | 67,25 € | 121,05 € | 20,00 € | 141,05 € |
| bis 2.000 € | 176,00 € | 88,00 € | 158,40 € | 20,00 € | 178,40 € |
| bis 3.000 € | 235,50 € | 117,75 € | 211,95 € | 20,00 € | 231,95 € |
| bis 5.000 € | 354,50 € | 177,25 € | 319,05 € | 20,00 € | 339,05 € |
| bis 10.000 € | 652,00 € | 326,00 € | 586,80 € | 20,00 € | 606,80 € |
| bis 25.000 € | 927,00 € | 463,50 € | 834,30 € | 20,00 € | 854,30 € |
* Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG: 20 % der Gebühr, höchstens 20 €. Alle Beträge netto; USt nur wenn der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Rechenbeispiele: Was darf das Inkasso verlangen?
Typische Fälle im Regelfaktor 0,9 (unbestrittene Forderung), ohne Umsatzsteuer — Stand KostBRÄG 2025.
Was darf das Inkasso bei 29,90 € verlangen?
Kleinforderung bis 50 €: Die 1,0-Gebühr ist auf 31,50 € gedeckelt (§ 13 Abs. 2 RVG). Regelfall 0,9 × 31,50 € = 28,35 € zuzüglich Auslagen 5,67 € — maximal 34,02 € netto. Mehr ist unzulässig.
Was darf das Inkasso bei 100 € verlangen?
Wertstufe bis 500 €: 1,0-Gebühr 51,50 €. Regelfall 0,9 × 51,50 € = 46,35 € zuzüglich Auslagen 9,27 € — maximal 55,62 € netto.
Was darf das Inkasso bei 500 € verlangen?
Dieselbe Wertstufe wie bei 100 € (bis 500 €): 46,35 € Geschäftsgebühr + 9,27 € Auslagen = 55,62 € netto im Regelfall.
Was darf das Inkasso bei 1.000 € verlangen?
Wertstufe bis 1.000 €: 1,0-Gebühr 93,00 €. Regelfall 0,9 × 93,00 € = 83,70 € zuzüglich Auslagen 16,74 € — maximal 100,44 € netto.
Was darf das Inkasso bei 2.000 € verlangen?
Wertstufe bis 2.000 €: 1,0-Gebühr 176,00 €. Regelfall 0,9 × 176,00 € = 158,40 € zuzüglich Auslagen (gedeckelt) 20,00 € — maximal 178,40 € netto.
Vertiefung im Ratgeber: Inkassokosten 2026 · Inkassokosten berechnen
Inkassokosten = Anwaltskosten (§ 13e RDG)
Seit der Inkasso-Reform 2021 dürfen Inkassounternehmen höchstens das berechnen, was auch ein Rechtsanwalt erhalten würde. Grundlage ist die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, gestaffelt nach der Höhe der Hauptforderung.
Die wichtigsten Gebührensätze
0,5 bei unbestrittener Forderung, die binnen zwei Wochen nach dem ersten Schreiben bezahlt wird · 0,9 im Regelfall · 1,3 nur bei besonders umfangreichen/schwierigen oder bestrittenen Fällen. Höhere Sätze müssen begründet sein.
Umsatzsteuer zahlt meist der Gläubiger
Die 19 % USt auf das Inkassohonorar trägt der Auftraggeber. Ist er vorsteuerabzugsberechtigt (fast alle Firmen), bekommt er sie vom Finanzamt zurück — dann darf sie dem Schuldner nicht berechnet werden. Nur Ärzte, Versicherungen, Banken oder Kleinunternehmer dürfen die USt weitergeben.
Nur bei Verzug überhaupt zulässig
Inkassokosten muss nur tragen, wer sich tatsächlich im Zahlungsverzug befindet — und nur, wenn die Forderung berechtigt ist. Bei unberechtigten oder nie bestellten Forderungen müssen weder die Forderung noch die Inkassokosten gezahlt werden.
Häufige Fragen
Was macht der Inkassokosten Rechner?
Du gibst die Höhe der Hauptforderung ein. Der Rechner berechnet daraus die nach RVG maximal zulässigen Inkassogebühren (Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, optional Umsatzsteuer) — Stand Inkassoreform 2021 und KostBRÄG 2025. Das ersetzt keine Einzelfall-Prüfung deines Schreibens.
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Ein Inkassounternehmen darf höchstens die Gebühren berechnen, die auch ein Rechtsanwalt verlangen dürfte (§ 13e RDG). Maßgeblich ist die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf Basis der Forderungshöhe. Bei einer unbestrittenen Forderung, die innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Schreiben bezahlt wird, ist nur eine 0,5-Gebühr zulässig.
Muss ich als Schuldner die Umsatzsteuer auf die Inkassokosten zahlen?
In der Regel nein. Die 19 % Umsatzsteuer zahlt der Gläubiger (Auftraggeber) an das Inkassobüro. Ist der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt – was auf fast alle Unternehmen und alle Kapitalgesellschaften zutrifft – holt er sich die USt vom Finanzamt zurück. Dann entsteht ihm kein Schaden und er darf die USt dem Schuldner nicht in Rechnung stellen. Nur wenn der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (z. B. Arzt, Versicherung, Bank, Kleinunternehmer), darf die USt verlangt werden.
Was gilt bei Kleinforderungen unter 50 Euro?
Für unbestrittene Forderungen bis 50 € gilt eine besondere Wertstufe: Die 1,0-Gebühr beträgt nur 31,50 € (§ 13 Abs. 2 RVG, Stand KostBRÄG 2025). Damit bleiben auch die Inkassokosten bei Kleinstforderungen sehr niedrig.
Sind „Bearbeitungsgebühren" oder „Kontoführungsgebühren" zulässig?
In der Regel nicht. Neben der Geschäftsgebühr und der Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 €) sind zusätzliche Pauschalen meist unzulässig. Tauchen solche Posten auf, lohnt sich eine genaue Prüfung des Schreibens.
Inkassoschreiben erhalten?
Laden Sie das Schreiben hoch — wir prüfen Forderungshöhe, Inkassokosten, Registrierungsstatus des Inkassobüros und mögliche Verjährung in Sekunden.
Jetzt kostenlos prüfenHinweis: Dieser Rechner liefert eine vereinfachte, unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der RVG-Gebührentabelle (Stand: Inkasso-Reform 01.10.2021 i.V.m. KostBRÄG 2025 (1.6.2025)) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Forderungen über 25.000 € gelten gesonderte Wertstufen.