Schutz · 10 Min. Lesezeit
Inkasso ruft an: Was du sagen darfst — und was nicht
Das Telefon klingelt und ein Inkassounternehmen ist dran. Viele Verbraucher fühlen sich sofort unter Druck gesetzt und machen am Telefon Zusagen, die sie später bereuen. Dieser Artikel erklärt dir, was du sagen darfst, was du niemals sagen solltest — und wann du einfach auflegen kannst.
Darf Inkasso überhaupt anrufen?
Grundsätzlich ja — aber mit klaren Einschränkungen. Ein Inkassounternehmen darf dich anrufen, wenn eine bestehende Geschäftsbeziehung vorliegt, also eine tatsächliche Forderung zwischen dir und dem Gläubiger besteht. Anrufe zur Forderungsbeitreibung im Rahmen einer solchen Beziehung sind rechtlich zulässig. Nicht zulässig ist dagegen telefonische Werbung oder Kaltakquise ohne ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen, § 7a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Wenn also ein Unternehmen, mit dem du nachweislich keinerlei Geschäftsbeziehung hast, dich mit einer Forderung anruft — ohne dir jemals ein Schreiben geschickt zu haben — ist das bereits ein Warnsignal.
Auch bei zulässigen Anrufen gelten Grenzen für Zeitpunkt und Inhalt. Als branchenüblich und zumutbar gelten Anrufe an Werktagen zwischen etwa 9 und 18 Uhr. Anrufe früh morgens, abends nach 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oder nachts sind als unzumutbare Belästigung einzustufen und können als unlautere Geschäftspraxis nach § 7 UWG abgemahnt werden. Wenn du zu unzumutbaren Zeiten angerufen wirst, halte Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Anrufs schriftlich fest — für eine eventuelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Du hast jederzeit das Recht, ausschließlich schriftliche Kommunikation zu verlangen. Formulierung: „Ich bitte darum, zukünftig ausschließlich schriftlich mit mir zu kommunizieren." Das Inkassounternehmen muss das respektieren — weitere Anrufe danach wären unzulässig.
Was beim Anruf gesagt werden darf
Ein Inkassounternehmen darf am Telefon sachliche Informationen zur Forderung mitteilen: wer der ursprüngliche Gläubiger ist, um welchen Betrag es geht, bis wann Zahlung erwartet wird und welche Konsequenzen bei Nichtzahlung drohen könnten — sofern diese rechtlich korrekt dargestellt werden. Es darf ein Ratenzahlungsangebot unterbreiten, einen Vergleich vorschlagen oder um Rückruf bitten. Das ist sachliche Inkassokommunikation und innerhalb des erlaubten Rahmens.
Wenn das Inkassounternehmen ein Ratenzahlungsangebot oder einen Vergleich unterbreitet, ist das ein Zeichen, dass es an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist. Viele Inkassodienstleister bevorzugen das, weil es schneller und günstiger ist als der Rechtsweg. Falls du grundsätzlich zur Zahlung bereit bist, aber Zeit oder Ratenzahlung benötigst, ist ein solches Gespräch möglicherweise sinnvoll — solange du kein Schuldanerkenntnis machst und nichts am Telefon unterzeichnest.
Was beim Anruf NICHT erlaubt ist
Viele Inkassounternehmen überschreiten am Telefon die gesetzlichen Grenzen. Die folgende Tabelle zeigt typische unzulässige Aussagen und die richtige Reaktion darauf.
Unzulässige Aussagen beim Inkasso-Anruf
| Unzulässige Aussage | Rechtliche Grundlage | Deine Reaktion |
|---|---|---|
| „Wir pfänden Ihr Konto noch heute." | Ohne vollstreckbaren Titel rechtlich unmöglich — Drohung mit nicht realisierbarem Übel | Auflegen, Anruf dokumentieren, Beschwerde beim BfJ |
| „Ihr Arbeitgeber wird informiert." | Ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber dem Drittschuldner unzulässig | Schriftlich widersprechen und Unterlassung fordern |
| „Das ist Ihre letzte Chance vor der Verhaftung." | Verhaftung wegen Zivilschulden gibt es nicht — mögliche Nötigung nach § 240 StGB | Sofort auflegen, Strafanzeige prüfen |
| Anruf vor 9 Uhr oder nach 20 Uhr | Unzulässige Belästigung nach § 7 UWG | Zeitpunkt dokumentieren, Beschwerde bei BNetzA |
| „Ihre SCHUFA ist bereits negativ gemeldet." | Bei bestrittener Forderung unzulässig (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG) | Forderung schriftlich bestreiten, ggf. Schadensersatz prüfen |
| Anruf nach schriftlichem Kommunikationsvorbehalt | Nach deiner schriftlichen Ablehnung weiterer Anrufe rechtswidrig | Dokumentieren, Beschwerde beim BfJ einreichen |
Wann du auflegen darfst und solltest
Du bist nicht verpflichtet, mit einem Inkassounternehmen zu telefonieren. Du kannst jedes Gespräch jederzeit beenden. Besonders angezeigt ist das Auflegen wenn: Drohungen kommen die rechtlich nicht möglich sind (Verhaftung, sofortige Pfändung ohne Titel), der Arbeitgeberkontakt angedroht wird, der Gesprächspartner aggressiv, einschüchternd oder beleidigend wird, dir keine Zeit zum Nachdenken gelassen wird und sofortige Entscheidungen verlangt werden, oder dein Gesprächspartner sich nicht klar legitimiert.
Das Auflegen hat keine rechtlichen Nachteile. Die Forderung wird dadurch weder anerkannt noch bestritten. Sage ruhig: „Ich führe dieses Gespräch jetzt nicht weiter. Bitte kommunizieren Sie schriftlich mit mir." — dann leg auf. Die Situation wird dadurch nicht schlimmer, im Gegenteil: Du schützt dich vor übereilten Zusagen unter Druck.
Was du niemals am Telefon sagen solltest
Telefonische Gespräche mit Inkassounternehmen bergen erhebliche Risiken, weil du unter Druck stehst und die Aussagen schwer zu dokumentieren sind. Die folgenden Äußerungen solltest du unbedingt vermeiden.
- •Niemals: „Ja, ich schulde Ihnen das Geld." — Ein Schuldanerkenntnis lässt die Verjährungsfrist neu beginnen (§ 212 BGB) und schneidet Einwände ab.
- •Niemals: Kontonummer oder Bankdaten nennen — Inkassounternehmen haben keinen Anspruch auf diese Informationen per Telefon.
- •Niemals: Ein Zahlungsversprechen abgeben ohne die Forderung geprüft zu haben — auch ein Zahlungsversprechen kann als Anerkenntnis gewertet werden.
- •Niemals: Deine neue Adresse oder den Namen deines Arbeitgebers mitteilen — diese Daten können zur Vollstreckung genutzt werden.
- •Niemals: Einer Ratenzahlung telefonisch zustimmen ohne den schriftlichen Vertrag zu prüfen — er könnte eine Anerkenntnisklausel enthalten.
- •Niemals: Personenbezogene Daten Dritter (Familienangehörige, Nachbarn) bestätigen oder weitergeben.
Goldene Regel für Inkasso-Anrufe: Sage so wenig wie möglich. Bestätige keine Angaben des Anrufers. Forderungsinhalt und Berechtigung lassen sich nur mit dem schriftlichen Schreiben vor dir sauber prüfen — niemals unter Telefondruck.
So dokumentierst du einen Anruf
Fertige unmittelbar nach einem Inkasso-Anruf eine schriftliche Gesprächsnotiz an. Diese kann bei einer Beschwerde, einem Rechtsstreit oder einer Strafanzeige entscheidend sein. Halte fest: Datum und Uhrzeit des Anrufs, die angezeigte Rufnummer, den Namen des Anrufers und das Unternehmen (soweit genannt), den genauen Inhalt der gemachten Aussagen (so wörtlich wie möglich), und ob Drohungen geäußert wurden.
Bewahre diese Notiz zusammen mit eventuell vorliegenden schriftlichen Schreiben auf. Bei wiederholten Anrufen zu unzumutbaren Zeiten oder mit unzulässigen Drohungen hast du damit eine fundierte Grundlage für eine Beschwerde. Wichtig: Das heimliche Aufzeichnen von Telefongesprächen ist ohne Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer in Deutschland strafbar (§ 201 StGB). Fertige stattdessen handschriftliche Notizen an.
Praxis-Beispiel: Ein Inkasso-Anruf
Sarah K. erhält einen Anruf von einem Mitarbeiter der ForMax Inkasso GmbH wegen einer angeblich offenen Mobilfunkrechnung über 189 Euro. Der Mitarbeiter erklärt, Sarah habe „eine letzte Möglichkeit" vor einer SCHUFA-Meldung und Kontopfändung. Er drängt auf eine sofortige Zahlung oder zumindest ein verbindliches Zahlungsversprechen noch in diesem Telefonat.
Was Sarah falsch macht: Sie bestätigt ihre aktuelle Adresse und gibt ihre neue Handynummer durch. Sie fragt nach einer Ratenzahlung — ohne die Berechtigung der Forderung geprüft zu haben. Damit gibt sie wertvolle Informationen preis und signalisiert implizite Zahlungsbereitschaft.
Was Sarah hätte tun sollen: Nach dem vollständigen Namen des Anrufers, der Firmennummer im Rechtsdienstleistungsregister und dem Aktenzeichen fragen. Keine persönlichen Daten bestätigen. Klar sagen: „Bitte schicken Sie mir alle Unterlagen schriftlich per Post. Ich werde den Sachverhalt dann prüfen." — und auflegen. Anschließend: Das Schreiben abwarten, RDR-Eintrag des Inkassounternehmens prüfen, Forderung und Kostenabrechnung nach KostBRÄG 2025 kontrollieren, und erst dann schriftlich reagieren.
Beschwerde einlegen: Wo und wie
Wenn ein Inkassounternehmen am Telefon unzulässige Aussagen macht, zu unzumutbaren Zeiten anruft oder systematisch einzuschüchtern versucht, stehen dir mehrere Beschwerdewege offen.
- •Bundesamt der Justiz (BfJ): Zuständig für Verstöße gegen das RDG. Das BfJ kann Verwarnungen erteilen und die Registrierung des Inkassounternehmens entziehen. Beschwerden einreichen unter bundesjustizamt.de.
- •Bundesnetzagentur (BNetzA): Zuständig für unzulässige Telefonwerbung und unerwünschte Anrufe nach UWG. Besonders relevant bei Anrufen zu unzumutbaren Zeiten. Beschwerde unter bundesnetzagentur.de.
- •Verbraucherzentrale: Hilft bei der rechtlichen Einschätzung und kann selbst Abmahnverfahren gegen Unternehmen einleiten. Zugang unter verbraucherzentrale.de.
- •Polizei und Staatsanwaltschaft: Bei Nötigung (§ 240 StGB) durch strafrechtlich relevante Drohungen — etwa mit Verhaftung oder unmöglichen Sofortmaßnahmen.
Häufige Fragen
Muss ich am Telefon mit Inkasso sprechen?
Nein. Du bist nicht verpflichtet, mit einem Inkassounternehmen zu telefonieren. Du kannst das Gespräch jederzeit beenden und schriftliche Kommunikation verlangen. Das hat keine rechtlichen Nachteile für dich.
Zu welchen Zeiten darf Inkasso anrufen?
Als zumutbar gelten Anrufe an Werktagen zwischen etwa 9 und 18 Uhr. Anrufe früh morgens, nach 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oder nachts gelten als unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. Dokumentiere Uhrzeit und Datum solcher Anrufe für eine eventuelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Was tun wenn Inkasso droht am Telefon?
Leg auf. Unzulässige Drohungen (Verhaftung, sofortige Pfändung ohne Titel, Arbeitgeberkontakt ohne Vollstreckungsbeschluss) müssen nicht toleriert werden. Dokumentiere den Vorfall schriftlich und reiche Beschwerde beim BfJ ein. Bei strafrechtlich relevanten Drohungen: Strafanzeige bei der Polizei.
Kann ich verlangen, dass Inkasso nur noch schriftlich kommuniziert?
Ja. Teile schriftlich mit, dass du ausschließlich schriftliche Kommunikation wünschst. Danach sind weitere Anrufe unzulässig. Formulierung: „Ich wünsche ausschließlich schriftliche Kommunikation und bitte um Einstellung aller Telefonkontakte."
Schreiben prüfen statt am Telefon reden
Statt am Telefon unter Druck zuzustimmen: Lade das Inkassoschreiben hoch und erfahre, was wirklich zulässig ist.
Schreiben prüfen statt am Telefon redenZuletzt aktualisiert: 07. Juni 2026