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Inkasso beim Online-Shopping: Wann ist die Forderung berechtigt?

Du hast online bestellt, zurückgeschickt oder widerrufen — und trotzdem kommt ein Inkassoschreiben. Oder die Bestellung kam nie an, aber der Gläubiger besteht auf Zahlung. Dieser Artikel klärt, wann Online-Shopping-Inkasso berechtigt ist und wann nicht.

Online-Shopping und Inkasso: Typische Szenarien

Der Onlinehandel ist einer der häufigsten Schauplätze von Inkasso-Streitigkeiten. Typische Fälle: Du hast eine Bestellung widerrufen und die Ware zurückgeschickt, aber der Händler besteht auf Zahlung. Oder die Bestellung kam nie an, dir wird aber trotzdem der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt. Oder du hast einen Ratenkauf abgeschlossen, und die Zahlungsabwicklung läuft über einen Drittanbieter, der nun Inkasso beauftragt hat.

Das Fernabsatzrecht gibt Verbrauchern beim Online-Shopping erhebliche Schutzrechte — insbesondere das Widerrufsrecht und die daran geknüpften Rechtsfolgen. Viele Inkassoschreiben werden verschickt, ohne dass der Gläubiger sorgfältig geprüft hat, ob der Schuldner tatsächlich noch zur Zahlung verpflichtet ist. Bevor du zahlst, lohnt es sich daher immer, die Berechtigung der Forderung zu überprüfen.

Das Widerrufsrecht beim Online-Kauf: § 312g BGB

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen werden, steht Verbrauchern nach § 312g BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses Recht besteht in der Regel für 14 Tage ab Erhalt der Ware. Der Widerruf muss dem Unternehmer gegenüber erklärt werden — per E-Mail, Brief oder über das vom Online-Händler zur Verfügung gestellte Widerrufsformular.

Wenn du form- und fristgerecht widerrufen hast, hat der Händler keinen Anspruch mehr auf den Kaufpreis. Er ist stattdessen verpflichtet, dir bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Das Inkasso einer Forderung nach wirksamem Widerruf ist daher grundsätzlich nicht berechtigt.

Achtung: Wenn du keine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten hast, verlängert sich die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 BGB auf zwölf Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss oder Warenerhalt. Selbst wenn du lange nach dem Kauf noch widerrufen möchtest und keine ordnungsgemäße Belehrung erhalten hast, könnte das Widerrufsrecht noch bestehen. Prüfe daher, ob die Belehrung vollständig und korrekt war.

Bewahre den Nachweis deines Widerrufs unbedingt auf. Eine Empfangsbestätigung per E-Mail, ein Screenshot des Online-Formulars oder ein Einwurfeinschreiben-Beleg sind im Streitfall entscheidend.

Rücksendekosten nach dem Widerruf: Wer zahlt?

Nach § 357 Abs. 6 BGB tragen Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn der Unternehmer sie darüber in der Widerrufsbelehrung informiert hat. Fehlt dieser Hinweis in der Widerrufsbelehrung, muss der Händler die Rücksendekosten tragen — und darf sie dir auch nicht in Rechnung stellen. Viele Online-Händler stellen ohnehin kostenlose Rücksendeetiketten zur Verfügung.

Wenn ein Inkassounternehmen Rücksendekosten geltend macht, prüfe zunächst, ob die Widerrufsbelehrung des Händlers den ausdrücklichen Hinweis auf die Kostentragungspflicht enthält. Fehlt dieser Hinweis oder ist die Belehrung unvollständig, ist die Forderung insoweit nicht berechtigt.

Verschlechtert sich die Ware durch einen Gebrauch, der über das zur Prüfung Notwendige hinausgeht, kann der Händler Wertersatz verlangen. Das gilt aber nicht für normales Ausprobieren wie in einem Ladengeschäft.

Nichtlieferung: Wer trägt die Beweislast?

Ein häufiger Streitpunkt: Du sollst für Ware zahlen, die du nie erhalten hast. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Lieferung liegt grundsätzlich beim Händler, nicht beim Käufer. Wenn der Händler oder das Inkassounternehmen behauptet, die Ware sei geliefert worden, muss er das belegen können. Ein Sendungsverfolgungsprotokoll, das zeigt, dass das Paket vor der Haustür abgestellt wurde, ohne persönliche Empfangsbestätigung, ist oft kein ausreichender Nachweis.

Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du die Ware nicht erhalten hast, solltest du das dem Inkassounternehmen schriftlich mitteilen und die Vorlage eines lückenlosen Zustellnachweises fordern. Bis dieser erbracht ist, kannst du die Zahlung verweigern. Im Einzelfall sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Buy Now Pay Later: Besondere Risiken beim Ratenkauf

Viele Online-Händler bieten über Drittanbieter sogenannte BNPL-Modelle an — also Ratenkauf oder spätere Zahlung auf Rechnung. Dabei kauft der Drittanbieter die Forderung oft sofort vom Händler und tritt dann selbst als Gläubiger auf. Das bedeutet: Wenn du widerrufst oder eine Forderung bestreitest, musst du möglicherweise mit dem Drittanbieter und nicht mit dem ursprünglichen Händler verhandeln.

Bei abgetretenen Forderungen gilt nach § 404 BGB: Der neue Gläubiger kann nur so viele Rechte geltend machen, wie der ursprüngliche Gläubiger hatte. Wenn du dem ursprünglichen Händler gegenüber ein wirksames Widerrufsrecht hattest und es ausgeübt hast, wirkt das auch gegenüber dem neuen Gläubiger. Du kannst deinen Widerruf also auch dem Inkassounternehmen oder dem Drittanbieter entgegenhalten.

Wenn du eine Forderung bei einem BNPL-Anbieter bestreitest, teile das sowohl dem Drittanbieter als auch dem Inkassounternehmen schriftlich mit und lege Kopien aller Belege über Widerruf und Rücksendung bei.

Rechnungskauf: Wenn du angeblich nicht gezahlt hast

Beim klassischen Rechnungskauf bestellst du und zahlst innerhalb einer Frist, meist 14 bis 30 Tage nach Rechnungserhalt. Wenn das Inkassounternehmen behauptet, du habest nicht gezahlt, obwohl du es hast, liegt die Beweislast für die erbrachte Zahlung bei dir. Hebe daher immer Zahlungsbelege auf: Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen oder Quittungen.

Ein weiteres Risiko: Wenn du die Rechnung an eine falsche IBAN überwiesen hast oder ein Zahlendreher passiert ist, ist die Zahlung möglicherweise nicht beim Gläubiger angekommen. In diesem Fall ist zu prüfen, wer für den Fehler haftet und wie die Zahlung rückabgewickelt werden kann. Im Einzelfall sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Inkasso nach Widerruf: Was ist noch berechtigt?

Nach einem wirksamen Widerruf gibt es keinen Anspruch auf den Kaufpreis mehr. Was kann der Händler dann noch verlangen? Erstens: Wertersatz, wenn du die Ware über eine normale Prüfung hinaus genutzt hast und dadurch ein Wertverlust eingetreten ist. Zweitens: Rücksendekosten, sofern du darüber ordnungsgemäß belehrt wurdest. Drittens: Kosten für Dienstleistungen, die bereits vor dem Widerruf erbracht wurden.

Inkassokosten können nur dann zulässig sein, wenn die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist. Wenn die Forderung nach wirksamem Widerruf nicht mehr besteht, gibt es auch keine Grundlage für Inkassogebühren. Prüfe in solchen Fällen genau, was das Inkassounternehmen konkret fordert und ob jede einzelne Position berechtigt ist.

Wenn du sicher bist, dass du wirksam widerrufen und die Ware zurückgeschickt hast, teile das dem Inkassounternehmen sachlich und schriftlich mit und füge alle verfügbaren Nachweise bei.

Schritt für Schritt: Gegenwehr bei Online-Shopping-Inkasso

  • Forderung prüfen: Besteht der behauptete Kaufvertrag überhaupt? Hast du die Ware erhalten? Hast du widerrufen?
  • Widerruf nachweisen: Suche die Bestätigung deines Widerrufs und den Rücksende-Nachweis heraus.
  • Zahlung nachweisen: Falls du bereits gezahlt hast, suche den Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.
  • Schriftlich beanstanden: Teile dem Inkassounternehmen deinen Einwand schriftlich mit und fordere eine detaillierte Forderungsaufstellung.
  • Zustellnachweis fordern: Wenn du die Ware nicht erhalten hast, fordere einen lückenlosen Zustellnachweis.
  • Verjährung prüfen: Kaufpreisforderungen aus Online-Käufen unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB.
  • Verbraucherzentrale einschalten: Bei komplexen Fällen helfen Verbraucherzentralen mit kostenloser Erstberatung.
  • Anwaltlichen Rat einholen: Bei erheblichen Beträgen oder drohenden gerichtlichen Schritten ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Ignoriere Inkassoschreiben nicht. Eine fehlende Reaktion kann als stillschweigende Anerkennung gewertet werden, und ein nicht beantwortetes Schreiben kann zu einem gerichtlichen Mahnbescheid führen.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen

Ich habe widerrufen und die Ware zurückgeschickt, aber trotzdem kommt ein Inkassoschreiben. Was tun?

Sammle alle Nachweise deines Widerrufs und der Rücksendung. Informiere das Inkassounternehmen schriftlich über den erfolgten Widerruf und lege Kopien der Belege bei. Falls du keinen schriftlichen Nachweis hast, prüfe, ob du einen Sendungsverfolgungsbeleg oder eine E-Mail-Bestätigung der Rücksendung hast. Im Einzelfall sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Wie lange gilt das Widerrufsrecht beim Online-Kauf?

Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware (§ 312g BGB). Wenn der Händler keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt hat, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage. Manche Händler gewähren freiwillig längere Rückgabefristen — das sind vertragliche Zusagen, keine gesetzlichen Rechte.

Wer muss beweisen, dass die Ware geliefert wurde?

Der Händler oder das Inkassounternehmen muss beweisen, dass die Ware ordnungsgemäß geliefert wurde. Ein Sendungsverfolgungsprotokoll ohne persönliche Empfangsbestätigung ist in vielen Fällen kein ausreichender Nachweis. Wenn du die Ware nicht erhalten hast, fordere einen lückenlosen Liefernachweis und verweigere bis dahin die Zahlung.

Was passiert, wenn mein Widerruf nicht rechtzeitig beim Händler angekommen ist?

Es reicht aus, den Widerruf innerhalb der Frist abzuschicken — er muss nicht innerhalb der Frist ankommen. Bewahre daher immer Nachweise über den Versandzeitpunkt auf. Bei E-Mail-Widerruf ist das Sendedatum entscheidend, bei Briefen das Datum des Einwurfeinschreibens.

Welche Inkassokosten können bei einer berechtigten Online-Shopping-Forderung anfallen?

Bei einer berechtigten Forderung von 500 € darf das Inkassounternehmen maximal 46,35 € (0,9-Satz nach KostBRÄG 2025) plus die Auslagenpauschale von 9,27 € verlangen. Die 40-Euro-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nicht gegenüber Verbrauchern — diese Position kann schriftlich beanstandet werden.

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Zuletzt aktualisiert: 07. Juni 2026