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Inkasso vom Vermieter: Mietschulden, Nebenkosten, Kaution — was ist berechtigt?

Miete und Nebenkosten sind ein heikles Inkasso-Thema: Die Forderungen sind oft komplex, und Fehler in der Nebenkostenabrechnung sind häufig. Dieser Artikel erklärt, wann Vermieter-Inkasso berechtigt ist und was du tun kannst.

Vermieter-Inkasso: Was sind die Besonderheiten?

Mietrechtliche Inkasso-Fälle unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von anderen Inkasso-Bereichen. Zum einen geht es oft um größere Summen — Mietrückstände, Nebenkostennachzahlungen oder Kautionsansprüche können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Zum anderen ist das Mietrecht ein besonders ausdifferenziertes Rechtsgebiet mit vielen Fristen, Formvorschriften und Rechten für beide Seiten.

Vermieter können Mietforderungen selbst geltend machen, einen Rechtsanwalt beauftragen oder ein Inkassounternehmen einschalten. Ein beauftragtes Inkassounternehmen wie DebtServ GmbH hat dabei keine anderen Rechte als der Vermieter selbst — es darf keine Wohnungsbesichtigung erzwingen, keine Gegenstände einbehalten und keinen unzulässigen Druck ausüben. Alles andere wäre rechtswidrig.

Inkassounternehmen haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie dürfen weder die Wohnung betreten noch Gegenstände einbehalten. Für eine Pfändung wird ein vollstreckbarer Titel benötigt — das setzt in der Regel ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren voraus.

Betriebskosten nach § 556 BGB: Was darf der Vermieter abrechnen?

Der Vermieter darf nur solche Betriebskosten auf den Mieter umlegen, die im Mietvertrag vereinbart sind und die in der Betriebskostenverordnung als umlagefähig aufgeführt sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Aufzug oder Gartenpflege. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Reparaturen sind hingegen grundsätzlich nicht umlagefähig und dürfen dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden.

Wenn du eine Nebenkostenabrechnung erhältst und darin Positionen auftauchen, die du nicht dem Mietvertrag zuordnen kannst oder die dir als nicht umlagefähig erscheinen, hast du das Recht, diese Positionen zu prüfen und zu beanstanden. Im Streitfall liegt die Beweislast für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung grundsätzlich beim Vermieter.

Die 12-Monats-Abrechnungsfrist: § 556 Abs. 3 BGB

Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2024 ist, muss die Abrechnung bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Mieter zugegangen sein. Kommt die Abrechnung später, hat der Vermieter seinen Nachzahlungsanspruch nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB grundsätzlich verloren.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat — zum Beispiel weil ein Versorgungsunternehmen ihm seinerseits zu spät eine Rechnung gestellt hat —, kann er die Abrechnung unter Umständen auch nach Ablauf der Frist vorlegen. Diese Ausnahme ist aber eng auszulegen. Im Regelfall gilt: Eine nach Ablauf der 12-Monats-Frist zugegangene Abrechnung begründet keinen Nachzahlungsanspruch mehr.

Wenn dein Vermieter oder ein Inkassounternehmen eine Nebenkostennachzahlung fordert, prüfe das genaue Datum, an dem die Abrechnung bei dir eingegangen ist. Bei Zugang nach Ablauf der 12-Monats-Frist muss die Nachzahlung grundsätzlich nicht geleistet werden.

Belegeinsichtsrecht: Die Nebenkostenabrechnung prüfen

Als Mieter hast du das Recht, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen. Das bedeutet: Du kannst verlangen, die Original-Rechnungen der Versorger, Quittungen des Hausmeisters oder Lieferscheine einzusehen. Dieses Einsichtsrecht ist ein wichtiges Instrument, um die Korrektheit einer Abrechnung zu überprüfen.

Das Einsichtsrecht wird in der Regel beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung wahrgenommen. Du hast Anspruch darauf, die Belege einzusehen und Kopien anzufertigen. Wenn der Vermieter die Belegeinsicht verweigert, stärkt das deine Position bei der Beanstandung der Abrechnung erheblich. Die Verweigerung der Belegeinsicht kann im Streitfall als Argument gegen die Berechtigung der Forderung angeführt werden.

Kaution nach § 551 BGB: Was ist erlaubt?

Nach § 551 BGB darf der Vermieter eine Kaution von maximal drei Monatskaltmieten verlangen. Unter Monatskaltmiete versteht man die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten. Wenn im Mietvertrag eine höhere Kaution vereinbart ist, ist diese Vereinbarung insoweit unwirksam, als sie drei Monatskaltmieten übersteigt. Der Mieter muss also nur bis zu diesem Betrag zahlen.

Die Kaution darf in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren monatlich. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und Zinsen gutzuschreiben. Wenn das Inkassounternehmen eine Kautionsforderung geltend macht, die den zulässigen Betrag überschreitet oder bei der Zinsen nicht berücksichtigt werden, ist die Forderung insoweit zu beanstanden.

Kautionsrückgabe nach Auszug: Was gilt?

Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen — abzüglich berechtigter Gegenforderungen. Berechtigte Gegenforderungen sind zum Beispiel offene Mieten, eine Nebenkostennachzahlung oder Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen. Für solche Gegenforderungen muss der Vermieter konkrete Belege vorlegen können.

Eine gesetzlich feste Rückzahlungsfrist gibt es nicht. In der Praxis gilt eine angemessene Prüffrist von bis zu sechs Monaten nach Übergabe der Wohnung, abhängig davon, ob noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter die Rückzahlung einfordern. Wenn das Inkassounternehmen im Namen des Vermieters eine Forderung geltend macht, die den Kautionsbetrag übersteigt, muss jeder Abzugsposten konkret und belegbar sein.

Wenn du nach dem Auszug eine Forderung vom Vermieter oder einem Inkassounternehmen erhältst, die den Kautionsbetrag übersteigt, prüfe jeden einzelnen Posten. Nicht jede behauptete Beschädigung oder Reinigungspflicht muss vom Mieter getragen werden.

Schönheitsreparaturen: Was ist zulässig?

Ob und in welchem Umfang ein Mieter Schönheitsreparaturen schuldet, gehört zu den häufigsten Streitfragen im Mietrecht. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Schönheitsreparaturen — also Streichen, Tapezieren und Ähnliches — können durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, aber nur in einem engen gesetzlichen Rahmen.

Viele Klauseln in Mietverträgen, die Schönheitsreparaturen regeln, sind unwirksam. Das gilt insbesondere für sogenannte starre Fristenpläne, die den Mieter verpflichten, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung in festen Abständen zu renovieren. Unwirksam sind auch Klauseln, die den Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, obwohl die Wohnung bei Einzug unrenoviert übergeben wurde. Im Einzelfall ist die Wirksamkeit der Klausel sorgfältig zu prüfen — anwaltlicher Rat ist empfehlenswert.

Wenn das Inkassounternehmen Kosten für Schönheitsreparaturen geltend macht, prüfe zunächst, ob die entsprechende Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist. Unwirksame Klauseln begründen keinen Anspruch — zahle nicht vorschnell.

Die Betriebskosten-Einwendungsfrist: § 556 Abs. 3 S. 5 BGB

Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB muss der Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung geltend machen. Wenn du bis zum Ablauf dieser Frist keine Einwände erhoben hast, sind sie in der Regel ausgeschlossen. Du musst also zügig handeln, wenn dir eine Abrechnung fehlerhaft erscheint.

Diese Frist gilt parallel zur Abrechnungspflicht des Vermieters: Er verliert nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB seinen Nachzahlungsanspruch, wenn er nicht fristgerecht abrechnet. Wenn du eine Betriebskostenabrechnung erhältst, notiere das Zugangsdatum und prüfe die Abrechnung zeitnah. Schriftliche Einwände innerhalb der 12-Monats-Frist sichern deine Rechte.

Notiere das Datum, an dem du eine Betriebskostenabrechnung erhalten hast. Du hast dann zwölf Monate Zeit, um schriftliche Einwände zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist können Einwände grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Unberechtigte Vermieter-Inkasso-Forderungen: Schritt für Schritt

  • Abrechnungsfrist prüfen: Ist die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen?
  • Umlagefähigkeit prüfen: Enthält die Abrechnung nur Positionen, die im Mietvertrag vereinbart und nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig sind?
  • Belegeinsicht verlangen: Fordere schriftlich die Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege.
  • Fehler beanstanden: Erhebe schriftliche Einwände gegen fehlerhafte Positionen innerhalb der 12-Monats-Einwendungsfrist.
  • Schönheitsreparaturen prüfen: Ist die Klausel im Mietvertrag wirksam? Bei unwirksamen Klauseln besteht kein Renovierungsanspruch.
  • Kautionsforderung prüfen: Ist die Forderung höher als drei Monatskaltmieten? Wurden alle Abzugsposten konkret belegt?
  • Verjährung prüfen: Mietforderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB.
  • Anwaltlichen Rat einholen: Wegen der Komplexität des Mietrechts ist anwaltliche Beratung besonders empfehlenswert.

Mietrechtliche Vereine und Verbraucherzentralen bieten oft günstige oder kostenlose Beratung zu Nebenkostenabrechnungen an. Das ist ein sinnvoller erster Schritt, bevor anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen

Kann ein Vermieter direkt ein Inkassounternehmen beauftragen?

Ja, der Vermieter kann ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung von Mietforderungen beauftragen. Das Inkassounternehmen hat dabei keine weitergehenden Rechte als der Vermieter selbst. Es darf insbesondere nicht in die Wohnung eindringen, Gegenstände einbehalten oder mit unzulässigen Mitteln Druck ausüben.

Muss ich eine Nebenkostennachzahlung zahlen, wenn die Abrechnung nach mehr als zwölf Monaten kommt?

Nein, grundsätzlich nicht. Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB muss die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Eine verspätete Abrechnung begründet grundsätzlich keinen Nachzahlungsanspruch mehr. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten hat.

Wie viel Kaution darf ein Vermieter verlangen?

Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Monatskaltmieten betragen. Höhere Vereinbarungen sind insoweit unwirksam. Die Kaltmiete ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Die Kaution darf in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste davon zu Beginn des Mietverhältnisses.

Kann ich Schönheitsreparaturen verweigern?

Das hängt von der konkreten Klausel im Mietvertrag ab. Viele Renovierungsklauseln sind wegen starrer Fristenpläne oder unklarer Formulierungen unwirksam. Wenn die Klausel unwirksam ist, besteht keine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Im Einzelfall ist die Wirksamkeit zu prüfen — anwaltlicher Rat ist empfehlenswert.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Eine gesetzlich feste Rückzahlungsfrist gibt es nicht. In der Praxis gilt eine angemessene Prüffrist von drei bis sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung, je nach ausstehenden Betriebskostenabrechnungen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter die Rückzahlung einfordern. Der Vermieter darf von der Kaution nur Beträge einbehalten, für die er konkrete und belegte Gegenansprüche hat.

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Zuletzt aktualisiert: 07. Juni 2026

Vermieter-Inkasso 2026: Nebenkosten, Kaution und wie du dich wehrst – inkassochecker.de · inkassochecker.de