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PVS-Schreiben: Privatärztliche Verrechnungsstellen verstehen und prüfen
Ein Schreiben von einer „Privatärztlichen Verrechnungsstelle" (PVS) wirkt oft wie Inkasso, ist aber etwas anderes: Es geht um legitime privatärztliche Abrechnungen. Trotzdem gibt es klare Grenzen — und häufige Fehler in der Abrechnung.
Was ist eine Privatärztliche Verrechnungsstelle?
Eine Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) ist kein klassisches Inkassounternehmen. Sie ist ein spezialisierter Abrechnungsdienstleister, der im Auftrag von niedergelassenen Ärzten und Kliniken privatärztliche Honorarforderungen abrechnet und einzieht. Der Arzt tritt seine Honorarforderung in der Regel an die PVS ab, die dann im eigenen Namen gegenüber dem Patienten auftritt.
Der entscheidende Unterschied zum Inkasso: Eine PVS wird bereits im Anschluss an die ärztliche Behandlung tätig — nicht erst nach langer Nichtzahlung. Sie übernimmt die komplette Rechnungsstellung und den Zahlungseinzug für den Arzt. Die Rechtsgrundlage für die Honorarforderung ist nicht das allgemeine Schuldrecht, sondern die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als spezialisiertes Vergütungsrecht.
PVS sind keine Inkassobüros im Sinne des RDG. Sie agieren als Abrechnungsdienstleister. Dennoch gelten auch für PVS-Forderungen die allgemeinen Regeln: Die zugrunde liegende Honorarforderung muss berechtigt sein, korrekt berechnet worden sein und darf nicht verjährt sein.
Die GOÄ: Grundlage jeder privatärztlichen Abrechnung
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Bundesverordnung, die das Honorar für privatärztliche Leistungen verbindlich regelt. Für jede medizinische Leistung gibt es eine Leistungsziffer mit einem festgelegten Punktwert. Das Honorar ergibt sich aus dem Punktwert multipliziert mit dem geltenden Punktwert in Euro und einem Steigerungsfaktor.
Die GOÄ legt für die meisten Leistungen einen Regelhöchstsatz und einen absoluten Höchstsatz fest. Für persönliche ärztliche Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOÄ) gilt in der Regel ein Steigerungsfaktor von bis zu 2,3 als Regel und bis zu 3,5 als Ausnahme. Für technische Leistungen und Laborleistungen gelten niedrigere Faktoren. Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes ist nur bei besonders erschwerter Leistung zulässig und muss individuell begründet werden.
- •Regelfaktor persönliche Leistungen: bis 2,3-fach (GOÄ § 5 Abs. 2)
- •Regelfaktor technische Leistungen: bis 1,8-fach
- •Regelfaktor Laborleistungen: bis 1,15-fach
- •Höchstfaktor (Ausnahme mit Begründung): bis 3,5-fach bei persönlichen Leistungen
- •Überschreitung des Regelfaktors: nur mit schriftlicher individueller Begründung (§ 12 Abs. 3 GOÄ)
Wenn der Arzt oder die PVS einen Faktor oberhalb des Regelsatzes ansetzt, muss auf der Rechnung eine individuelle Begründung stehen — nicht nur ein pauschales Schlagwort wie „besondere Schwierigkeit". Fehlt diese Begründung, kannst du schriftlich eine Erläuterung verlangen.
Fälligkeit der Honorarforderung nach § 12 GOÄ
Nach § 12 GOÄ wird das ärztliche Honorar erst nach Übermittlung einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Die Rechnung muss die erbrachten Leistungen mit Datum, Leistungsziffer, Leistungsbezeichnung, Punktzahl und angewendetem Faktor ausweisen. Erst ab Übersendung dieser ordnungsgemäßen Rechnung beginnt die Zahlungspflicht zu laufen.
Eine formell fehlerhafte Rechnung — also eine, die die Pflichtangaben der GOÄ nicht erfüllt — begründet noch keine Fälligkeit. In solchen Fällen kannst du schriftlich eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen. Dies ist kein Einwand gegen die Leistung selbst, sondern gegen die formelle Korrektheit der Abrechnung.
PKV-Versicherte vs. Selbstzahler
Bei privat Krankenversicherten (PKV) rechnet der Arzt direkt mit dem Patienten ab — nicht mit der Versicherung. Du als Patient bist Vertragspartner des Arztes und schuldest das Honorar. Deine PKV erstattet dir den Betrag nach Einreichung der Originalrechnung, soweit er im Rahmen der versicherten Leistungen liegt. Fehlende oder fehlerhafte Begründungen für Faktorerhöhungen können dazu führen, dass die PKV nur eingeschränkt erstattet.
Als Selbstzahler ohne PKV oder in Bereichen, die nicht von deiner Versicherung abgedeckt sind, trägst du die Kosten vollständig selbst. In solchen Fällen lohnt es sich besonders, die Rechnung sorgfältig zu prüfen: Wurden alle abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht? Ist der Steigerungsfaktor korrekt begründet? Stimmen Datum und Leistungsziffer mit dem Behandlungsgeschehen überein?
PKV-Versicherte sollten Arztrechnungen immer zunächst an ihre Versicherung senden. Die PKV prüft die Rechnung auf GOÄ-Konformität und kann überhöhte Faktoren im Erstattungsverfahren beanstanden — das entlastet auch dich.
Abtretung an die PVS: Einwendungen bleiben erhalten (§ 398 BGB)
Wenn der Arzt seine Honorarforderung an eine PVS abtritt, erfolgt dies nach § 398 BGB. Die PVS wird dadurch zur neuen Gläubigerin der Forderung. Das bedeutet aber nicht, dass du schlechter gestellt wirst: Nach § 404 BGB kannst du der PVS alle Einwände entgegenhalten, die dir gegenüber dem Arzt zugestanden hätten.
Konkret: Wenn die Rechnung fehlerhaft ist, ein bestimmter Faktor nicht korrekt begründet wurde oder eine Leistung gar nicht erbracht wurde, kannst du diese Einwände der PVS gegenüber geltend machen — auch wenn der Arzt die Forderung bereits abgetreten hat. Die Abtretung ändert nichts daran, dass die zugrunde liegende Forderung korrekt sein muss. Fiktives Beispiel: Die MediServ Verrechnungsstelle GmbH erhält vom behandelnden Arzt eine Forderung von 380 Euro abgetreten — Einwände gegen die Abrechnung bleiben als Patient vollständig erhalten.
Einspruch gegen die Arztrechnung: So geht es richtig
Wenn du Einwände gegen die Arztrechnung hast, musst du dich inhaltlich an den behandelnden Arzt wenden — nicht an die PVS. Die PVS ist nur Abrechnungsdienstleisterin; über inhaltliche Streitigkeiten zur ärztlichen Leistung oder zum Faktor kann nur der Arzt selbst Auskunft geben. Die Einwände sollten schriftlich und konkret sein: Benenne die beanstandete Leistungsziffer, erkläre deinen Einwand und fordere eine Stellungnahme.
Bei formellen Fehlern der Rechnung — fehlende Begründung einer Faktorerhöhung, fehlende Datumsangabe, falsche Leistungsziffer — kannst du dich auch direkt an die PVS wenden und eine korrigierte Rechnung verlangen. Solange die Rechnung nicht ordnungsgemäß ist, ist die Forderung noch nicht fällig.
- •Inhaltliche Einwände (falsche Leistung, nicht erbrachte Leistung): schriftlich an den Arzt
- •Formelle Einwände (fehlende Begründung Faktorerhöhung): schriftlich an den Arzt und die PVS
- •PKV-Versicherte: Abrechnung zur Prüfung an die PKV senden
- •Frist setzen: Bitte um Rückmeldung innerhalb von 14 bis 21 Tagen
- •Im Einzelfall anwaltlichen Rat einholen, insbesondere bei größeren Beträgen
Ignoriere PVS-Schreiben nicht. Auch wenn die Forderung formell strittig ist, kann die PVS bei Nichtreaktion gerichtliche Schritte einleiten. Reagiere schriftlich und begründet.
Verjährung privatärztlicher Honorarforderungen
Privatärztliche Honorarforderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig geworden ist und der Arzt bzw. die PVS Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen hatte (§ 199 Abs. 1 BGB). Da die Fälligkeit nach § 12 GOÄ erst mit Übersendung einer ordnungsgemäßen Rechnung beginnt, ist das Datum dieser Rechnung relevant.
Ob eine konkrete PVS-Forderung bereits verjährt sein könnte, hängt vom genauen Fälligkeitsdatum und etwaigen Hemmungstatbeständen ab — etwa durch Mahnbescheid oder Anerkenntnis. Im Einzelfall sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden. Den Verjährungseinwand musst du aktiv und schriftlich geltend machen — er wird nicht von Amts wegen geprüft.
Datenschutz: Darf der Arzt Daten an die PVS weitergeben?
Die Weitergabe von Patientendaten an eine PVS zum Zweck der Abrechnung ist grundsätzlich zulässig, wenn eine wirksame datenschutzrechtliche Grundlage besteht. In der Regel holt der Arzt zu Behandlungsbeginn eine informierte Einwilligung für die Datenweitergabe an die Verrechnungsstelle ein. Diese Einwilligung muss freiwillig und informiert sein.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem ärztlichen Berufsrecht gilt das Gebot der Datensparsamkeit: Die PVS darf nur die Daten erhalten, die für die Abrechnung tatsächlich notwendig sind. Diagnosen, die für die Abrechnung nicht relevant sind, sollten nicht weitergegeben werden. Wenn du Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hast, kannst du beim Arzt Auskunft darüber verlangen, welche Daten an wen weitergegeben wurden (Art. 15 DSGVO).
Eine fehlende oder unwirksame Einwilligung zur Datenweitergabe macht die Honorarforderung selbst nicht unwirksam — aber sie kann datenschutzrechtlich relevant sein. Wende dich im Zweifel an deine Datenschutzaufsichtsbehörde.
Unberechtigte PVS-Forderungen: Schritt für Schritt
- •Rechnung vollständig lesen: Stimmen Datum, Leistungsziffern und erbrachte Leistungen überein?
- •Faktorerhöhungen prüfen: Liegt der Steigerungsfaktor über 2,3? Ist eine individuelle Begründung auf der Rechnung vorhanden?
- •PKV-Versicherte: Rechnung zur Prüfung an die PKV einreichen — die PKV prüft GOÄ-Konformität.
- •Fehlende Begründungen schriftlich beim Arzt anfragen: Warum wurde ein erhöhter Faktor angesetzt?
- •Nicht erbrachte Leistungen konkret benennen und schriftlich beanstanden.
- •PVS über Einwand informieren: Teile der PVS schriftlich mit, dass du Einwände gegen die Rechnung erhebst und auf die Klärung mit dem Arzt wartest.
- •Mahnbescheid nicht ignorieren: Bei Erhalt eines Mahnbescheids innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Widerspruch einlegen (§ 692 ZPO).
- •Anwaltlichen Rat einholen: Insbesondere bei Beträgen über 500 Euro ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.
Viele PVS-Abrechnungsstreitigkeiten lassen sich durch sachliche schriftliche Einwände klären. Die GOÄ gibt klare Regeln vor — wer sich an diese hält, hat in der Regel eine gute Ausgangsposition.
Weiterführende Ratgeber
Häufige Fragen
Ist eine PVS dasselbe wie ein Inkassounternehmen?
Nein. Eine Privatärztliche Verrechnungsstelle ist ein Abrechnungsdienstleister, der bereits die Rechnungsstellung für den Arzt übernimmt — nicht erst nach langer Nichtzahlung. Sie agiert auf Basis des Arzt-Honorarrechts (GOÄ) und ist kein klassisches Inkassounternehmen nach dem RDG. Dennoch gelten auch für PVS-Forderungen die allgemeinen Regeln: Die Forderung muss berechtigt, korrekt berechnet und darf nicht verjährt sein.
Muss ich direkt an die PVS zahlen?
Wenn der Arzt seine Forderung wirksam an die PVS abgetreten hat, ist die PVS neue Gläubigerin und Zahlung an die PVS schuldbefreiend. Du kannst aber alle Einwände, die du gegen die ursprüngliche Arztrechnung hättest, auch der PVS entgegenhalten (§ 404 BGB).
Kann ich eine Arztrechnung anfechten, wenn ich sie nicht verstehe?
Ja. Du hast das Recht, den Arzt schriftlich um eine Erläuterung der abgerechneten Leistungen zu bitten. Bei Faktorerhöhungen über den Regelsatz muss der Arzt eine individuelle schriftliche Begründung liefern (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Ohne diese Begründung ist die Rechnung formell mangelhaft und noch nicht fällig. Im Einzelfall sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Was passiert, wenn ich eine PVS-Rechnung nicht zahle?
Wenn du die Rechnung nicht zahlt, kann die PVS zunächst mahnen und schließlich gerichtliche Schritte einleiten — also ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage. Im gerichtlichen Mahnverfahren musst du innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch einlegen, wenn du die Forderung für unberechtigt hältst.
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Schreiben prüfenZuletzt aktualisiert: 07. Juni 2026