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Grundlagen · 13 Min. Lesezeit

Auskunft verlangen: Woher kommt die Forderung wirklich?

Bevor du auch nur einen Euro zahlst, solltest du genau wissen, woher die Forderung stammt. Ein Inkassounternehmen muss die Forderung nachvollziehbar darlegen – und du hast das Recht, danach zu fragen.

Was offengelegt werden muss

Seit der Inkasso-Reform 2021 müssen Inkassodienstleister beim Kontakt mit Verbrauchern klar und verständlich informieren (§ 11a RDG). Dazu gehören insbesondere:

  • wer der ursprüngliche Gläubiger (Auftraggeber) ist,
  • worauf die Forderung beruht (Vertrag, Datum, Leistung),
  • wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt (Hauptforderung, Zinsen, Kosten),
  • wie Zinsen berechnet wurden,
  • ob und wann die Forderung abgetreten wurde.

Dein Recht auf Nachweis

Ist die Forderung unklar, kannst du schriftlich einen Nachweis verlangen und die Forderung bis dahin zurückweisen. Zusätzlich hast du ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht darüber, welche Daten zu dir verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).

Solange eine Forderung nicht nachvollziehbar belegt ist, musst du nicht zahlen. Fordere die Unterlagen ein, statt unter Druck zu überweisen.

So formulierst du die Anfrage

Du brauchst keine juristische Sprache. Es genügt, sachlich und schriftlich (am besten per E-Mail oder Brief) zu verlangen, dass die Forderung belegt wird. Sinngemäß:

  • Nennung des ursprünglichen Gläubigers und des Vertrags,
  • Kopie der zugrunde liegenden Rechnung bzw. des Vertrags,
  • nachvollziehbare Aufschlüsselung von Hauptforderung, Zinsen und Kosten,
  • bei Abtretung: Nachweis, dass die Forderung an das Inkassounternehmen übergegangen ist.

Setze eine angemessene Frist und bewahre eine Kopie deiner Anfrage auf. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die 5 Pflichtangaben nach § 11a RDG — eine Checkliste

Jedes Inkassoschreiben an einen Verbraucher muss nach § 11a RDG (seit 1.10.2021) alle fünf Pflichtangaben enthalten. So prüfst du, ob sie vorhanden sind:

  • 1. Name/Firma des Auftraggebers: Der ursprüngliche Gläubiger (z. B. der Online-Shop, der Mobilfunkanbieter) muss namentlich genannt sein. Fehlt er, kann das Schreiben nicht zugeordnet werden.
  • 2. Forderungsgrund: Vertragstyp (z. B. „Mobilfunkvertrag"), Datum des Vertragsschlusses und die geschuldete Leistung müssen benannt sein. Fehlt dieser Nachweis, kannst du die Forderung dem Grunde nach bestreiten.
  • 3. Zinsen mit allen Berechnungstatsachen: Anfangsbetrag, Zinssatz, Zinszeitraum und Zwischenberechnungen müssen ausgewiesen sein. Eine pauschale „Zinsangabe" genügt nicht.
  • 4. Inkassovergütung als Berechnungsdarstellung: Nicht nur das Ergebnis, sondern Tabellenwert, Faktor und Rechenweg müssen erkennbar sein. Fehlt das, ist die Gebührenaufstellung nicht prüfbar.
  • 5. Bei Abtretung: Datum und Identität des Abtretenden müssen angegeben sein. Wenn das Inkasso die Forderung selbst gekauft hat (Factoring), muss das klar aus dem Schreiben hervorgehen.

Fehlen wesentliche Pflichtangaben, können die Inkassogebühren nicht erstattungsfähig sein. Das Schreiben erfüllt nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen – das solltest du im Widerspruch ansprechen.

Muster-Anforderungsschreiben

Formulierungshilfe für eine Auskunftsanfrage (kein anwaltlicher Rat): „Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihr Schreiben vom [Datum] erhalten. Ich bestreite die geltend gemachte Forderung und fordere Sie auf, mir folgende Unterlagen zu übersenden: (1) Vollständige Kopie des Originalvertrags mit Datum und Unterschrift, (2) Kopien aller Rechnungen und Mahnungen, (3) Nachvollziehbare Aufschlüsselung aller Forderungsbestandteile gemäß § 11a RDG, (4) Bei Forderungskauf: Nachweis der Abtretung nach § 410 BGB. Bis zur vollständigen Vorlage dieser Unterlagen sehe ich keine Grundlage für eine Zahlung. Ich bitte um Antwort innerhalb von 14 Tagen." — Im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

Was wenn die Auskunft verweigert wird?

Verweigert das Inkassounternehmen die Auskunft oder reagiert nicht, hat das rechtliche Konsequenzen: Ohne Nachweis besteht keine Pflicht zur Zahlung. Du kannst die Forderung bestritten lassen. Eine SCHUFA-Meldung bei bestrittener Forderung ist nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG unzulässig.

Wenn das Inkassounternehmen die Pflichtangaben nach § 11a RDG dauerhaft verweigert, kannst du das BfJ informieren. Das BfJ kann ein Bußgeld verhängen und die Zulassung prüfen.

DSGVO-Auskunftsrecht vs. zivilrechtlicher Nachweis

Es gibt zwei verschiedene Rechte, die du gleichzeitig geltend machen kannst: Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gibt dir das Recht, alle über dich gespeicherten personenbezogenen Daten einzusehen – also auch den Datensatz des Inkassounternehmens zu deiner Person.

Der zivilrechtliche Nachweis der Forderung (Vertragskopie, Rechnung, Mahnhistorie) ist davon unabhängig und ergibt sich aus dem allgemeinen Beweisrecht sowie § 11a RDG. Beide Rechte können und sollten gleichzeitig geltend gemacht werden – sie ergänzen sich.

Häufige Fragen

Muss mir das Inkassobüro sagen, woher die Forderung kommt?

Ja. Inkassodienstleister müssen Verbraucher über Auftraggeber, Forderungsgrund, Zusammensetzung des Betrags und Zinsberechnung informieren. Bleibt das unklar, kannst du einen Nachweis verlangen.

Kann ich Kopien von Vertrag und Rechnung verlangen?

Du kannst schriftlich einen nachvollziehbaren Nachweis der Forderung anfordern und sie bis dahin zurückweisen. Zusätzlich gilt das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO zu deinen Daten.

Muss ich zahlen, solange die Forderung nicht belegt ist?

Eine nicht nachvollziehbar belegte Forderung musst du nicht vorschnell begleichen. Fordere zuerst die Unterlagen an.

Was ist der Unterschied zwischen DSGVO-Auskunft und Forderungsnachweis?

Das DSGVO-Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) bezieht sich auf alle gespeicherten personenbezogenen Daten. Der zivilrechtliche Forderungsnachweis (Vertrag, Rechnung) ist davon unabhängig und folgt aus § 11a RDG und dem allgemeinen Beweisrecht. Beide Rechte können gleichzeitig geltend gemacht werden.

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Zuletzt aktualisiert: 07. Juni 2026

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