Grundlagen · 13 Min. Lesezeit
Auskunft verlangen: Woher kommt die Forderung wirklich?
Bevor du auch nur einen Euro zahlst, solltest du genau wissen, woher die Forderung stammt. Ein Inkassounternehmen muss die Forderung nachvollziehbar darlegen – und du hast das Recht, danach zu fragen.
Was offengelegt werden muss
Seit der Inkasso-Reform 2021 müssen Inkassodienstleister beim Kontakt mit Verbrauchern klar und verständlich informieren (§ 13a RDG). Dazu gehören insbesondere:
- •wer der Auftraggeber (Gläubiger) ist — inkl. Anschrift,
- •worauf die Forderung beruht (bei Verträgen: Gegenstand und Datum),
- •wie Zinsen berechnet wurden (Zinssatz, Zeitraum; ggf. Begründung bei erhöhtem Satz),
- •bei Inkassokosten: Art, Höhe und Entstehungsgrund,
- •Bezeichnung und Erreichbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die vollständige Liste der Darlegungspflichten steht in § 13a Abs. 1 RDG (acht Nummern). Zusätzlich kannst du Nachweise zum Ursprung der Forderung und zur Abtretung verlangen — das ist Beweisrecht, nicht identisch mit den §-13a-Pflichtangaben.
Dein Recht auf Nachweis
Ist die Forderung unklar, kannst du schriftlich einen Nachweis verlangen und die Forderung bis dahin zurückweisen. Zusätzlich hast du ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht darüber, welche Daten zu dir verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Solange eine Forderung nicht nachvollziehbar belegt ist, musst du nicht zahlen. Fordere die Unterlagen ein, statt unter Druck zu überweisen.
So formulierst du die Anfrage
Du brauchst keine juristische Sprache. Es genügt, sachlich und schriftlich (am besten per E-Mail oder Brief) zu verlangen, dass die Forderung belegt wird. Sinngemäß:
- •Nennung des ursprünglichen Gläubigers und des Vertrags,
- •Kopie der zugrunde liegenden Rechnung bzw. des Vertrags,
- •nachvollziehbare Aufschlüsselung von Hauptforderung, Zinsen und Kosten,
- •bei Abtretung: Nachweis, dass die Forderung an das Inkassounternehmen übergegangen ist.
Setze eine angemessene Frist und bewahre eine Kopie deiner Anfrage auf. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Pflichtangaben nach § 13a RDG — eine Checkliste
Bei der ersten Geltendmachung gegenüber einer Privatperson muss ein Inkassodienstleister nach § 13a Abs. 1 RDG (seit 1.10.2021; die frühere Norm § 11a ist weggefallen) u. a. folgende Informationen klar, verständlich und in Textform übermitteln:
- •1. Name/Firma und Anschrift des Auftraggebers (Ausnahme bei dargelegten schutzwürdigen Interessen zur Anschrift)
- •2. Forderungsgrund (bei Verträgen: Gegenstand und Datum des Vertragsschlusses)
- •3. Bei Zinsen: Zinsberechnung mit Forderung, Zinssatz und Zeitraum
- •4. Bei Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszins: gesonderter Hinweis und Begründung
- •5. Bei Inkassokosten: Art, Höhe und Entstehungsgrund
- •6. Bei USt auf Inkassokosten: Erklärung, dass der Auftraggeber keine Vorsteuer abziehen kann
- •7. Bei anderweitig ermittelter Anschrift: Hinweis darauf und Fehlerkorrekturweg
- •8. Bezeichnung, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde
Fehlen wesentliche Pflichtangaben, kann das Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten haben — die Hauptforderung steht und fällt damit nicht automatisch. Vollständige Checkliste auch unter /inkasso-schreiben-pruefen.
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Muster-Anforderungsschreiben
Formulierungshilfe für eine Auskunftsanfrage (kein anwaltlicher Rat): „Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihr Schreiben vom [Datum] erhalten. Ich bestreite die geltend gemachte Forderung und fordere Sie auf, mir folgende Unterlagen zu übersenden: (1) Vollständige Kopie des Originalvertrags mit Datum und Unterschrift, (2) Kopien aller Rechnungen und Mahnungen, (3) Nachvollziehbare Aufschlüsselung aller Forderungsbestandteile gemäß § 13a RDG, (4) Bei Forderungskauf: Nachweis der Abtretung nach § 410 BGB. Bis zur vollständigen Vorlage dieser Unterlagen sehe ich keine Grundlage für eine Zahlung. Ich bitte um Antwort innerhalb von 14 Tagen." — Im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.
Was wenn die Auskunft verweigert wird?
Verweigert das Inkassounternehmen die Auskunft oder reagiert nicht, stärkt das deine Position, die Forderung bis zur nachvollziehbaren Belegung zurückzuweisen. Zu SCHUFA-Einträgen bei bestrittenen Forderungen gelten die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG — im Zweifel anwaltlich oder bei einer Verbraucherzentrale klären lassen.
Wenn das Inkassounternehmen die Pflichtangaben nach § 13a RDG dauerhaft verweigert, kannst du das BfJ informieren. Das BfJ kann ein Bußgeld verhängen und die Zulassung prüfen.
DSGVO-Auskunftsrecht vs. zivilrechtlicher Nachweis
Es gibt zwei verschiedene Rechte, die du gleichzeitig geltend machen kannst: Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gibt dir das Recht, alle über dich gespeicherten personenbezogenen Daten einzusehen – also auch den Datensatz des Inkassounternehmens zu deiner Person.
Der zivilrechtliche Nachweis der Forderung (Vertragskopie, Rechnung, Mahnhistorie) ist davon unabhängig und ergibt sich aus dem allgemeinen Beweisrecht sowie § 13a RDG. Beide Rechte können und sollten gleichzeitig geltend gemacht werden – sie ergänzen sich.
Häufige Fragen
Muss mir das Inkassobüro sagen, woher die Forderung kommt?
Ja. Inkassodienstleister müssen Verbraucher über Auftraggeber, Forderungsgrund, Zusammensetzung des Betrags und Zinsberechnung informieren. Bleibt das unklar, kannst du einen Nachweis verlangen.
Kann ich Kopien von Vertrag und Rechnung verlangen?
Du kannst schriftlich einen nachvollziehbaren Nachweis der Forderung anfordern und sie bis dahin zurückweisen. Zusätzlich gilt das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO zu deinen Daten.
Muss ich zahlen, solange die Forderung nicht belegt ist?
Eine nicht nachvollziehbar belegte Forderung musst du nicht vorschnell begleichen. Fordere zuerst die Unterlagen an.
Was ist der Unterschied zwischen DSGVO-Auskunft und Forderungsnachweis?
Das DSGVO-Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) bezieht sich auf alle gespeicherten personenbezogenen Daten. Der zivilrechtliche Forderungsnachweis (Vertrag, Rechnung) ist davon unabhängig und folgt aus § 13a RDG und dem allgemeinen Beweisrecht. Beide Rechte können gleichzeitig geltend gemacht werden.
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Schreiben prüfenZuletzt aktualisiert: 01. August 2026