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Quellen: Rechtsdienstleistungsregister (BfJ), BDIU-Mitgliederverzeichnis, Verbraucherzentrale-Warnliste, eigene Falldatenbank. Zuletzt aktualisiert: 20.7.2026.
Unternehmen & Personen
- Qualifizierte Person (§ 10 RDG)
- Bereiche, Auflage/sonstige Maßnahmen Inkassodienstleistung: Es wird zur Auflage gemacht, fremde Gelder unverzüglich an eine empfangsberechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein gesondertes Konto einzuzahlen (§ 10 Abs. 3 Satz 2 RDG).
- Geschäftsführer
- Sonstige Person als gesetzlicher Vertreter Qualifizierte Person BereicheAuflagesonstige Maßnahmen Inkassodienstleistung: Es wird zur Auflage gemachtfremde Gelder unverzüglich an eine empfangsberechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein gesondertes Konto einzuzahlen (§ 10 Abs. 3 Satz 2 RDG).
Gläubiger in geprüften Schreiben
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Geprüfte Fälle – Logbuch
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