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Herr Guido Vogel

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Quellen: Rechtsdienstleistungsregister (BfJ), BDIU-Mitgliederverzeichnis, Verbraucherzentrale-Warnliste, eigene Falldatenbank. Zuletzt aktualisiert: 20.7.2026.

Unternehmen & Personen

Qualifizierte Person (§ 10 RDG)
Bereiche, Auflage/sonstige Maßnahmen Inkassodienstleistung: Die Erlaubnis besteht ohne Einschränkung; gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 RDG wird jedoch die Auflage gemacht, fremde Gelder unverzüglich an eine empfangsberechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein gesondertes Konto einzuzahlen.
Geschäftsführer
Sonstige Person als gesetzlicher Vertreter Qualifizierte Person Bereiche
Auflage
sonstige Maßnahmen Inkassodienstleistung: Die Erlaubnis besteht ohne Einschränkung
gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 RDG wird jedoch die Auflage gemacht
fremde Gelder unverzüglich an eine empfangsberechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein gesondertes Konto einzuzahlen.

Gläubiger in geprüften Schreiben

Noch keine Gläubiger bekannt.

Geprüfte Fälle – Logbuch

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