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Quellen: Rechtsdienstleistungsregister (BfJ), BDIU-Mitgliederverzeichnis, Verbraucherzentrale-Warnliste, eigene Falldatenbank. Zuletzt aktualisiert: 20.7.2026.
Unternehmen & Personen
- Qualifizierte Person (§ 10 RDG)
- Bereiche, Auflage/sonstige Maßnahmen Inkassodienstleistung: Inkassodienstleistungen dürfen gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG ohne Einschränkungen erbracht werden.Registrierte Erlaubnisinhaber: Die am 06.07.2001 gem. RBerG erteilte Erlaubnis beschränkt sich auf die Erbringung von Inkassodienstleistungen.
- Geschäftsführer
- Sonstige Person als gesetzlicher Vertreter Qualifizierte Person BereicheAuflagesonstige Maßnahmen Inkassodienstleistung: Inkassodienstleistungen dürfen gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG ohne Einschränkungen erbracht werden.Registrierte Erlaubnisinhaber: Die am 06.07.2001 gem. RBerG erteilte Erlaubnis beschränkt sich auf die Erbringung von Inkassodienstleistungen.
Gläubiger in geprüften Schreiben
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Geprüfte Fälle – Logbuch
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